![]() Bild 13 | Zündanlaßlenkschloß Das Zündanlaßlenkschloß entspricht dem internationalen Stand der Technik und erfüllt die Bedingungen der Bauvorschrift ECE R 18. Stellung P: Parkstellung Nur in dieser Stellung kann der Zündschlüssel abgezogen werden, dann ist a) die Lenksäule blockiert, b) die Parklichtschaltung betriebsbereit. Hinweise: Beim Schalten von der Stellung P auf 0 am Lenkrad leicht drehen um eine evtl. Verklemmung der Verriegelung zu beseitigen. Achtung! Der Zündschlüssel darf bei Bewegung des Fahrzeuges nicht abgezogen werden, da sonst die Lenksäule sofort blockiert wird! Stellung 0: Die Lenksäule ist entriegelt, die Zuendung ausgeschaltet Stellung 1: Fahrstellung Die Zündung ist eingeschaltet, das Fahrzeug elektrisch betriebs- bereit. Achtung! Die Ladekontrollampe muß in Stellung 1 unbedingt brennen. Ist dies nicht der Fall sind die Kabelanschlüsse zu kon- trollieren, die evtl. defekte Glühlampe auszuwechseln! Stellung 2: Anlassen Von Stellung 1 auf 2 unbedingt durchschalten! Den Zündschlüssel gegen eine fühlbare Federspannung bis zum Anschlag drehen. Bei laufenden Motor ist sofort der Zündschlüssel loszulassen. Sollte der Motor beim Anlaßvorgang nicht anlaufen, dann ist auf Stellung 0 zurückzuschalten. Erst danach ist ein neuer Startversuch möglich. | |||
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