3. Wartung und Pflege | |||||
| Schmierplan (Bild 40) Die laut Schmierplan vorgeschriebenen Pflegearbeiten sind zur Erhaltung der betriebsbereitschaft Ihres Fahrzeuges unbedingt erforderlich. Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, dies Arbeiten, die außerdem in Form einer Aufstellung im Garantieheft enthalten sind, durchzuführen. Es steht Ihnen hierzu in unseren Vertragswerkstätten geschultes Fachpersonal zur Verfügung, das diese Arbeiten fachgemäß ausführt. a) Schwenklager Alle 10 000 km bzw. nach je einem halben Jahr b) Lenkgetriebe Alle 10 000 km bzw. nach je einem halben Jahr c) Bremsseile Alle 10 000 km bzw. nach je einem halben Jahr Ein zweimaliges Abschmieren im Jahr, vorzugsweise vor und nach der Winterperiode wird unbedingt empfohlen. | Betriebsstoffe (Bild 41) | ||||
| a) | Kraftstoff Die Betankung darf nur mit einem Kraftsoff-Öl-Gemisch unter Verwendung von Zweitakt-Motorenöl vorgenommen werden. Tankinhalt: 26l Reserve: etwa 4l Als Motorenöl ist möglichst ein vorgemischtes Zweitakt-Motorenöl zu verwenden. Sollte kein Gemischtankstelle vorhanden sein, muß das Vormischen in einer Mischkanne erfolgen. Es genügt dabei, das gesamte Öl mit etwa 5l Kraftstoff zu vermischen. | ||||
| b) | Batterie Der Säurestand in den einzelnen Zellen ist regelmäßig zu überprüfen. Die Säure soll max. 5mm über den Plattenoberkanten stehen. Zum Nachfüllen darf nur destilliertes Wasser verwendet werden. | ||||
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