Dokumente betreffend die
"Bekämpfung der Zigeunerplage"
im Nationalsozialismus
| Bekämpfung der Zigeunerplage 8.12.1938 |
Ausführungsanweisung 1.3.1939 |
Schnellbrief 27.4.1940 |
Richtlinien 27.4.1940 |
Betrifft: Zigeunerhäuptlinge 13.10.1942 |
Schnellbrief 29.1.1943 |
Betrifft: Zurückbleibendes Vermögen 30.1.1943 |
betr. Staatsfeindlichkeit 26.1.1943 |
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ANHANG 3
Der Reichsführer-SS
und Chef der Deutschen Polizei Berlin, den 27. 4. 194C
im Reichsministerium des Innern
V B Nr. 95/40 g
Schnellbrief
An
die Kriminalpolizei(leit)stellen Hamburg, Bremen, Hannover, Düsseldorf, Köln, Frankfurt a. M., Stuttgart.
Nachrichtlich:
An
die Landesregierungen Bremen, Oldenburg, Stuttgart, Karlsruhe,
den Reichsstatthalter in Hamburg,
den Reichskommissar für die Saarpfalz,
die Regierungspräsidenten in Schleswig-Stadt, Aurich, Hannover, Münster, Arnsberg,
Osnabrück, Düsseldorf, Köln, Aachen, Koblenz, Trier, Wiesbaden.
Betrifft: Umsiedlung von Zigeunern
Bezug: Schnellbrief des Reichssicherheitshauptamtes vom 17. 10. 1939, Tgb.Nr. RKPA 149/1939 g.
Der erste Transport von Zigeunern nach dem Generalgouvernement wird Mitte Mai in Stärke von 2500 Personen � in geschlossenen Sippen � in Marsch gesetzt werden. Es kommen vorerst die in den westlichen und nordwestlichen Grenzgebieten aufhältlichen Zigeuner in Betracht.
Zu diesem Zwecke werden im Gebiet der Kriminalpolizeileitstellen Hamburg und Bremen einerseits sowie der Kriminalpolizeileitstellen Köln, Düsseldorf und Hannover andererseits je 1000 und der Kriminalpolizei(leit)stellen Stuttgart und Frankfurt a. M. zusammen 500 Personen an noch zu bestimmenden Sammelplätzen zusammengezogen und in vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur Verfügung gestellte Eisenbahnzüge verladen werden.
Für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten sind die Leiter der genannten Krimi-nalpolizei(leit)stellen verantwortlich mit der Maßgabe, daß der Sammelplatz für die Kriminalpolizeileitstellen Hamburg und Bremen im Bereich der Kriminalpolizeileitstelle Hamburg, für die Kriminalpolizeileitstellen Köln, Düsseldorf und Hannover im Bereich der Kriminalpolizeileitstelle Köln und für die Kriminalpolizeileitstellen Stuttgart und Frankfurt a. M. im Bereich der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart zu bestimmen ist. Zur Unterstützung ist die Entsendung von Beauftragten des Reichskriminalpolizeiamtes und des Reichsgesundheitsamtes vorgesehen, die voraussichtlich am 14. 5. 1940 bei den Kriminalpolizeileitstellen Hamburg, Köln und Stuttgart eintreffen werden. Bei Durchführung der zu treffenden Maßnahmen ist nach den beigefügten Richtlinien zu verfahren. Die kriminalpolizeilichen Maßnahmen sind von der Ordnungspolizei weitgehend zu unterstützen.
Der ursprüngliche Geheimcharakter obigen Erlasses ist am 17. 2. 41 zu V B 2 Nr. 1580/40 � Befehlsblatt 9/41 � aufgehoben worden.
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| Bekämpfung der Zigeunerplage 8.12.1938 |
Ausführungsanweisung 1.3.1939 |
Schnellbrief 27.4.1940 |
Richtlinien 27.4.1940 |
Betrifft: Zigeunerhäuptlinge 13.10.1942 |
Schnellbrief 29.1.1943 |
Betrifft: Zurückbleibendes Vermögen 30.1.1943 |
betr. Staatsfeindlichkeit 26.1.1943 |
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