schäft qwant   Dokumente betreffend die "Bekämpfung der Zigeunerplage" im Nationalsozialismus

Bekämpfung der Zigeunerplage
8.12.1938
Ausführungsanweisung
1.3.1939
Schnellbrief
27.4.1940
Richtlinien
27.4.1940
Betrifft: Zigeunerhäuptlinge
13.10.1942
Schnellbrief
29.1.1943
Betrifft: Zurückbleibendes Vermögen
30.1.1943
betr. Staatsfeindlichkeit
26.1.1943
1   2   3   4 1   2   3   4   5   6   7 1 1   2   3 1   2   3 1   2   3   4   5 1 1

ANHANG 5

Reichssicherheitshauptamt

V A 2 Nr. 2260/42                                                           Berlin, den 13. Oktober 1942

An alle

Kriminalpolizei(leit)stellen und Staatlichen Kriminalabteilungen

Nachrichtlich

An die Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD Betrifft: Zigeunerhäuptlinge

Der Reichsführer-SS beabsichtigt, den reinrassigen Sinte-Zigeunern (siehe Rderl. des Reichs-führers-SSuCdDtPol. vom 7. 8. 1941 � S V A 2 Nr. 452/41 *) für die Zukunft eine gewisse Bewegungsfreiheit zu gestatten, so daß sie in einem bestimmten Gebiet wandern, nach ihren Sitten und Gebräuchen leben und einer arteigenen Beschäftigung nachgehen können. Der Reichsführer-SS setzt dabei voraus, daß sich die in Frage kommenden Zigeuner in jeder Beziehung einwandfrei verhalten und zu keinerlei Beanstandungen Anlaß geben.

Zigeunermischlinge, die im zigeunerischen Sinne gute Mischlinge sind, sollen einzelnen reinrassigen Sinte-Zigeunersippen wiederzugeführt und damit den reinrassigen Zigeunern gleichgestellt werden, wenn sie ihre Aufnahme in eine reinrassige Sippe beantragen und diese keinen Einspruch erhebt.

Die Behandlung der restlichen Zigeunermischlinge und der Rom-Zigeuner wird durch die beabsichtigte Neuregelung nicht berührt.

Um eine einwandfreie Lebensführung der in Frage kommenden Sinte-Zigeuner zu gewährleisten, sind schon jetzt für bestimmte Gebiete Zigeunerobmänner (Sprecher) bestellt worden, die nach Weisungen des Reichskriminalpolizeiamtes die in diesen Gebieten aufhältlichen reinrassigen Sinte-Zigeuner über die beabsichtigten Maßnahmen aufzuklären und zu geordneter Lebensführung anzuhalten haben. Zum Zwecke einer ungehinderten Durchführung der ihnen zugewiesenen Aufgaben sind den Sprechern besondere Bescheinigungen (siehe Anlage) ausgehändigt worden Gleichzeitig ist mit ihnen eine Eröffnungsverhandlung (siehe Anlage) aufgenommen worden, in der die ihnen erteilten Auflagen im einzelnen genau festgelegt worden sind. Für das ganze Reichsgebiet sind neun Sprecher bestellt worden, und zwar:

a)  Bernhard Klein, geb. am 10. 10. 1900 Plampen, für die Bezirke der Kriminalpolizeileitstellen Königsberg, Danzig und Posen;

b)  Gregor Lehmann, geb. 27. 12. 1883 Altheim, für die Lalleri-Zigeuner im ganzen Reich;

c)  Jakob Reinhardt, 8. 4. 1888 Oberauerbach, für die Bezirke der Kriminalpolizeileitstellen Frankfurt a. M., Köln und Düsseldorf;

d)  Konrad Reinhardt, 8. 8. 1892 Weilheim, für den Bezirk der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart;

e)  Heinrich Steinbach, 7. 6. 1872 Lühe, für die Bezirke der Kriminalpolizeileitstellen Berlin und Breslau;

f)  Eduard Siebert, 19. 2. 1897 Friedland, für den Bezirk der Kriminalpolizeileitstelle München;

g)  Adey Weiß, 22. 7. 1900 Blankenburg, für die Bezirke der Kriminalpolizeileitstellen Stettin, Bremen und Hamburg;

h) Karl Weiß, 24. 6. 1894 Großengottern, für die Bezirke der Kriminalpolizeileitstellen Dresden, Halle und Hannover;

i) Anton Schneeberger, 24. 6. 1900 Oberndorf, für den Bezirk der Kriminalpolizeileitstelle Wien.

tmp9A-1.jpg

*) Abgedruckt unter dem 7. 8. 41. 212

Bekämpfung der Zigeunerplage
8.12.1938
Ausführungsanweisung
1.3.1939
Schnellbrief
27.4.1940
Richtlinien
27.4.1940
Betrifft: Zigeunerhäuptlinge
13.10.1942
Schnellbrief
29.1.1943
Betrifft: Zurückbleibendes Vermögen
30.1.1943
betr. Staatsfeindlichkeit
26.1.1943
1   2   3   4 1   2   3   4   5   6   7 1 1   2   3 1   2   3 1   2   3   4   5 1 1


Startseite www.jenisch.info