Dokumente betreffend die
"Bekämpfung der Zigeunerplage"
im Nationalsozialismus
| Bekämpfung der Zigeunerplage 8.12.1938 |
Ausführungsanweisung 1.3.1939 |
Schnellbrief 27.4.1940 |
Richtlinien 27.4.1940 |
Betrifft: Zigeunerhäuptlinge 13.10.1942 |
Schnellbrief 29.1.1943 |
Betrifft: Zurückbleibendes Vermögen 30.1.1943 |
betr. Staatsfeindlichkeit 26.1.1943 |
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dem zuständigen Inspekteur (Befehlshaber) der Ordnungspolizei in Verbindung zu treten.
7. Vom Eintreffen jedes Transportes ist die Kommandantur des Konzentrationslagers rechtzeitig mit Fernschreiben unter Angabe des Zeitpunktes des Eintreffens und der Zahl der Häftlinge, getrennt nach Männern, Frauen und Kindern zu verständigen.
8. Die Impfung der Angehörigen der Polizei, die mit den Festgenommenen in Berührung kommen, gegen Flecktypus ist zu erwägen und gegebenenfalls zu veranlassen.
9. Nach Überstellung der Häftlinge in das Konzentrationslager sind die zuständigen Einwohnermeldeämter zwecks Berichtigung der Melderegister von dem Wegzug der in Frage kommenden Personen zu verständigen.
10. Die bis zur Übernahme der Häftlinge durch das Konzentrationslager entstehenden Kosten sind bei der staatlichen Polizeiverwaltung der zuständigen Kriminalpolizei-(leit)stelle unter Kap. 14 Tit. 33 ohne besondere Bereitstellung von Mitteln zu verrechnen.
11. Nach Durchführung der Maßnahmen ist mir über die dabei gemachten Erfahrungen zu berichten.
12. Für die Durchführung und genaue Beachtung des vorstehenden Erlasses sind die Leiter der Kriminalpolizeileitstellen verantwortlich.
13. Die Geheimhaltung des Vorgangs gilt nach Durchführung der Maßnahmen als aufgehoben.
Ähnliche Regelungen sind getroffen für
Zigeuner des ehemaligen Burgenlandes durch Erl. des RFSSuChdDtPol. S V A 2
Nr. 81'41 g vom 26. 5. 1941 und vom 1. 10. 1941;
Zigeuner Ostpreußens durch Erl. des RSHA � V A 2 Nr. 281 111/42 vom 6. 7. 1942.
Zigeuner aus den Alpen- und Donau-Reichsgauen durch Erl. des RSHA V A 2
Nr. 48/43 g vom 26. 1. 1943 = V A 2 Nr. 64/43 g vom 28. 1. 1943;
Zigeuner aus dem Bezirk Byalistok durch Erl. des RSHA V A 2 Nr. 206/43 g vom
29. 3. 1943.
Zigeunerische Personen aus dem Elsaß, aus Lothringen und Luxemburg durch Erl. des
RSHA V A 2 Nr. 207/43 g vom 29. 3. 1943;
Zigeunerische Personen aus den besetzten Gebieten Belgiens und der Niederlande durch
Erl. des RSHA V A 2 Nr. 208/43 g vom 29. 3. 1943.
Reichssicherheitshauptamt
V A 2 Nr. 57/43 g Berlin, am 30. Januar 1943
An die Leiter der Kriminalpolizei(leit)stellen � oder Vertreter im Amt �
Betrifft: Zurückbleibendes Vermögen der auf Befehl des Reichsführers-SS vom 16. 12.
1942 in ein Konzentrationslager einzuweisenden zigeunerischen Personen. Bezug: Erlaß v. 26. 1. 1943. � V A 2 Nr. 48/43 g � und vom 28. 1. 1943 � V A 2 Nr. 64/43 g (für die Alpen und Donau-Reichsgaue) � und vom 29. 1. 1943 � V A 2 Nr. 59/43 (für das übrige Reichsgebiet und das Protektorat Böhmen-Mähren) Anlagen: 2
Als Anlage übersende ich zwei beglaubigte Abschriften eines Erlasses des Reichsminister des Innern vom 26. 1. 1943 � Pol. S II A 5 Nr. 38/43 � 212 � mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung. Ich bitte, unter Beifügung einer der beiden anliegenden beglaubigten Abschriften, zu gegebener Zeit die zuständige Staats-polizei(leit)stelle um Einziehung des in Frage kommenden zurückgebliebenen Vermögens zu ersuchen.
Geheimhaltung aufgehoben. 218
| Bekämpfung der Zigeunerplage 8.12.1938 |
Ausführungsanweisung 1.3.1939 |
Schnellbrief 27.4.1940 |
Richtlinien 27.4.1940 |
Betrifft: Zigeunerhäuptlinge 13.10.1942 |
Schnellbrief 29.1.1943 |
Betrifft: Zurückbleibendes Vermögen 30.1.1943 |
betr. Staatsfeindlichkeit 26.1.1943 |
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