Zweiter Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten(Entwurf des Eidg. Departements für Auswärtige Angelegenheiten EDA, Stand 14.11.2006)Auf dieser Webseite wird der Entwurf der Bundesverwaltung nur auszugsweise wiedergegeben. Den vollständigen Text des Entwurfs können Sie hier im pdf-Format downloaden. |
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Zitate aus "Zweiter Bericht der Schweiz" |
Artikel des Rahmenübereinkommens |
Vernehmlassungstexte "schäft qwant" |
| 1.3. Andere Minderheiten 96. Die Gemeinschaft der "Fahrenden" zählt in der Schweiz zwischen 25'000 und 30'000 Personen. Die Jenischen bilden die Hauptgruppe der Fahrenden schweizerischer Nationalität; es leben indes auch andere Fahrenden in der Schweiz, die zumeist der Gruppe der Sinti (Manusche) angehören. Die grosse Mehrheit der Fahrenden ist sesshaft geworden, insbesondere infolge der Aktion „Kinder der Landstrasse”. Das Nomadentum bleibt jedoch nach wie vor einer der wesentlichen Bestandteile der kulturellen Identität der Fahrenden und ist unmittelbar mit der Ausübung ihrer verschiedenen Erwerbstätigkeiten verbunden. Laut Schätzungen pflegen rund 4‘000-5‘000 Fahrende gegenwärtig eine nomadische oder teilweise nomadische Lebensweise. |
.....I. ERSTER TEILUmsetzung des Rahmenübereinkommens: Modalitäten der Überwachung der Ergebnisse des ersten Überwachungszyklus.....B. Überwachung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene8. Auf nationaler Ebene ist der Bericht des Bundesrates über die Situation der Fahrenden in der Schweiz zu erwähnen. Nachstehend wird im Einzelnen erläutert, in welchem Kontext dieses Dokument ausgearbeitet wurde (siehe unten Zweiter Teil, zu Art. 5, Ziff. 2.1.4, Nr. 33 ff.): Auf der einen Seite galt es zu prüfen, welche Folgen eine Ratifikation des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker für die Fahrenden in der Schweiz haben würde (Teilbericht I). Auf der anderen Seite galt es auf einen parlamentarischen Vorstoss vom Juli 2003 zu reagieren, in dem der Bundesrat ersucht wurde, einen Bericht vorzulegen über die gegenwärtige Situation der Fahrenden in der Schweiz und die verschiedenen Formen der Diskriminierung, denen sie ausgesetzt sind sowie über gesamtschweizerische Massnahmen zur Beseitigung dieser Diskriminierungen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden (Teilbericht II). Der zweite Teilbericht konzentriert sich auf mögliche Massnahmen des Bundes in Bezug auf das Hauptproblem, mit dem die Fahrenden in der Schweiz konfrontiert sind, nämlich dem Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen. Die Schlussfolgerungen und Vorschläge des Berichts stützen sich wiederholt auf Feststellungen und Bemerkungen, die der Beratende Ausschuss in seinem Gutachten vom 20. Februar 2003 zur Lage der Fahrenden in der Schweiz formuliert hatte. Der Bericht schlägt eine Reihe von Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Fahrenden und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen vor. Diese Massnahmen werden im zweiten Teil des vorliegenden Berichts vorgestellt.An dieser Stelle sei daran erinnert, dass alle Kantone, die interkantonalen Konferenzen und die zuständigen Bundesämter detaillierte Fragebögen erhielten, in denen sie darüber Auskunft geben sollten, wie sie die Ergebnisse des ersten Überwachungszyklus umsetzen wollten bzw. bereits umgesetzt hatten. Auf diese Weise sollten sie für die Probleme sensibilisiert werden, die der Europarat aufgezeigt und deren Behebung er gefordert hatte, und gleichzeitig zur Ausarbeitung des vorliegenden Berichts beitragen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fahrenden erhielten ebenfalls solche Fragebögen, in denen sie Auskunft darüber gaben, wie sie ihre derzeitige Situation sahen, welche Veränderungen zwischenzeitlich eingetreten waren, wie sie die Probleme einschätzten, die der Europarat aufgezeigt hatte und welche Lösungen ihrer Ansicht nach möglich oder wünschenswert wären. 9. Auf kantonaler Ebene wurde die Überwachung in Bereichen, welche die Kantone direkt betreffen, von Fall zu Fall konkret organisiert. Diese Massnahmen werden weiter unten im zweiten Teil dieses Berichts erläutert. Was die Personen und Behörden anbetrifft, die bei der Überwachung mitwirkten, so sei erwähnt, dass zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden Arbeitsgruppen eingesetzt und andere Formen der Kooperation genutzt wurden und dass die Fahrenden im Allgemeinen hierbei mehr oder weniger eng einbezogen wurden (z.B. Aargau, Thurgau, Jura, Freiburg). In manchen Kantonen standen solche Formen der Zusammenarbeit bereits auf der politischen Tagesordnung (z.B. St. Gallen). Andere Kantone informierten sich auf der Gemeindeebene über die jeweiligen Lebensbedingungen der Fahrenden (z.B. Solothurn). C. Massnahmen zur verstärkten Mitwirkung der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Rahmenübereinkommens10. Im ersten Überwachungszyklus waren Vertreterinnen und Vertreter der durch das Rahmenübereinkommen geschützten nationalen Minderheiten sowie der Verein Menschenrechte Schweiz zu den Gesprächen anlässlich des Besuchs des Beratenden Ausschusses hinzugezogen worden. Sie waren des Weiteren von den Bundesbehörden konsultiert worden, als zwecks Vervollständigung des ersten Berichts noch weitere Fakten eruiert werden mussten.Für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts waren aktuelle Informationen über die Lage und die Bedürfnisse der Fahrenden erforderlich. Daher liess die Direktion für Völkerrecht der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» und dem Dachverband «Radgenossenschaft der Landstrasse» einen detaillierten Fragebogen zukommen. Wie bereits erwähnt, wurde die erste Fassung des vorliegenden Berichts diesen beiden Organisationen sowie der «Action Sinti et Jenisch Suisses», dem Verein für jenische Zusammenarbeit «Schäft qwant», dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund, dem Verein Menschenrechte Schweiz MERS, der «Gesellschaft für bedrohte Völker» und der «Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz» zur Stellungnahme unterbreitet. 11. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass das Bundesamt für Kultur und das Staatssekretariat für Wirtschaft im Hinblick auf die Abfassung des Berichts des Bundesrates über die Situation der Fahrenden in der Schweiz (siehe oben Kapitel B, Nr. 8 und unten Zweiter Teil, zu Art. 5, Ziff. 2.1.4, Nr. 33 ff.) Kontakt zu Einrichtungen aufnahmen, die die Interessen der Fahrenden vertreten. In der Folge wurden diese Einrichtungen sowie andere Organisationen der Fahrenden im Rahmen einer Vernehmlassung konsultiert, welche der Bundesrat am 22. Juni 2005 eröffnete. 12. Einige Kantone bemühten sich, die Organisationen der Fahrenden verstärkt in die Gespräche über die Schaffung neuer Stand- oder Durchgangsplätze einzubeziehen, wie weiter unten erläutert wird (siehe Zweiter Teil, zu Art. 15, Ziff. 2, Nr. 98). Erwähnenswert sind auch verschiedene Massnahmen im Kanton Graubünden, die Einrichtungen, welche sich für die Erhaltung und Förderung der Minderheitensprachen einsetzen, die Möglichkeit boten, in den verschiedenen Phasen der Vorbereitung des neuen kantonalen Sprachengesetzes aktiv mitzuwirken. D. Massnahmen zur Fortsetzung des Dialogs mit dem Beratenden Ausschuss13. Was die Umsetzung der Ergebnisse des ersten Zyklus betrifft, so setzt die Schweiz in erster Linie auf einen gezielten Dialog mit dem Beratenden Ausschuss, und zwar über Bereiche, in denen relevante Entwicklungen zu verzeichnen oder abzusehen sind. So unterrichtete beispielsweise die Direktion für Völkerrecht den Vorsitzenden des Beratenden Ausschusses mit Schreiben vom 30. Januar 2006 über die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Berichts des Bundesrates über die Situation der Fahrenden in der Schweiz sowie über die aufgrund einer parlamentarischen Initiative erfolgte Wiederaufnahme des Entwurfs für ein Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Diese Art des Dialogs entspricht den diesbezüglichen Vorschlägen des Beratenden Ausschusses (siehe z.B. den vierten Tätigkeitsbericht des Beratenden Ausschusses, 1. Juni 2002 bis 31. Mai 2004, Ziff. 20).II. ZWEITER TEILMassnahmen zur besseren Umsetzung des Rahmenübereinkommens nach Massgabe der Resolution des Ministerkomitees vom 10. Dezember 2003.....
Der Ausschuss stellt ferner fest, dass «bezüglich der indirekten Diskriminierung, denen die Fahrenden nach wie vor ausgesetzt sind, Grund zur Besorgnis besteht, und zwar namentlich im Bereich der Raumplanung sowie der Bau- und Gewerbepolizei». Er ist der Ansicht, dass «die Schweizer Behörden in diesen Bereichen zusätzliche Massnahmen namentlich gesetzgeberischer Natur ergreifen sollten». ..... 2. Systematischere Erhebung statistischer Angaben auf dem Gebiet der Diskriminierung23. Die Erhebung statistischer Angaben auf dem Gebiet der Diskriminierung und insbesondere hinsichtlich der Gerichtsentscheide ist tatsächlich eine wesentliche Voraussetzung dafür, um zum einen die Wirksamkeit der verfügbaren rechtlichen Instrumente zu prüfen und zum anderen Massnahmen auszuwählen und zu begründen, die zur Beseitigung von Diskriminierungen beschlossen werden sollten. Aus diesem Grund hat die Schweiz am 13. Wirtschaftsforum der OSZE im Mai 2005 eine Empfehlung unterstützt, die die Ausarbeitung von Grundsätzen oder Leitlinien für die Staaten bei der Erhebung statistischer Angaben zur wirtschaftlichen Ausgrenzung von Angehörigen nationaler Minderheiten zum Gegenstand hatte.24. Hierzu ist anzumerken, dass das föderale System der Schweiz mit seiner Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen die Erhebung statistischer Daten schwierig gestaltet. Aus Gründen, die in erster Linie mit den verfügbaren Ressourcen zusammenhängen, wird Rassendiskriminierung in amtlichen Statistiken im Wesentlichen aus strafrechtlicher Perspektive behandelt. So erfasst das Bundesamt für Statistik jährlich die Urteile, die gestützt auf Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (Rassismus-Strafnorm; siehe oben Nr. 21) ergehen: Artikel 261bis: Rassendiskriminierung (in Kraft seit 1.1.1995)
© Bundesamt für Statistik, Auszug aus der Strafurteilsstatistik 25. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) veröffentlicht auf ihrer Website28 ebenfalls statistische Daten zu den Entscheiden und Urteilen zu Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs. Diese Datenbank gibt einen Überblick über den Stand der Rechtsprechungspraxis auf Kantons- und Bundesebene seit 1995 (dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von Artikel 261bis StGB). Die Sammlung wird laufend aktualisiert. Die Daten werden im Einvernehmen mit den Strafverfolgungsbehörden vom Bundesamt für Polizei zur Verfügung gestellt29. Die Datenbank erlaubt der EKR eine umfassende Überwachung der Lage. Interessierte haben die Möglichkeit, anhand verschiedener Kriterien Recherchen anzustellen. Die Datenbank enthält einen statistischen Überblick, der Aufschluss über die Anzahl der ergangenen Entscheide und Urteile gibt. 28 http://www.edi.admin.ch/ekr/db/start/index.html?lang=de. 29 Zum Thema der vom Bundesamt für Polizei erstellten Statistiken im Zusammenhang mit Art. 261bis StGB siehe die Stellungnahme der Schweiz zum Gutachten des Beratenden Ausschusses, S. 11. Dieser Überblick sieht folgendermassen aus: Entschiedene Fälle und rechtskräftige Urteile (Stand: 31.12.2003) Die EKR hat Kenntnis von 241 Anzeigen (Fällen), die zwischen 1995 und 2003 bei den zuständigen Behörden eingegangen sind. Die Untersuchungsbehörden haben in knapp der Hälfte dieser Anzeigen das Strafverfahren nach einer summarischen Überprüfung des Sachverhaltes nicht eröffnet bzw. eingestellt oder sind auf die Strafanzeigen gar nicht erst eingetreten. ..... Bei der anderen Hälfte wurde materiell-rechtlich auf die Anzeigen eingegangen. Die Fälle endeten mit einem rechtskräftigen Urteil. In 23 Fällen (knapp 20 % der Urteile) sprachen die gerichtlichen Behörden die angeschuldigten Personen vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei, 100 Fälle (gute 80 % der Urteile) führten zu einer Verurteilung der Angeschuldigten. ..... Opfergruppen (Stand: 31.12.2003) Aus der Übersicht über die Opfergruppen wird ersichtlich, dass knapp 27 % der von Rassendiskriminierung Betroffenen der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören. Diese stellen somit die am häufigsten betroffene Opfergruppe dar. Diese grosse Menge von Übergriffen auf Menschen jüdischen Glaubens kann nicht allein auf die Aktivitäten von ein paar besonders «umtriebigen» Revisionisten zurückgeführt werden, sondern spiegelt auch eine Vielzahl von Übergriffen im Alltag. Weitere häufig betroffene Personengruppen sind Ausländerinnen und Ausländer (20 %), Menschen dunkler Hautfarbe (knappe 14 %) und Asylsuchende (5 %). Diese Zahlen müssen jedoch insoweit relativiert werden, als sie nur rassendiskriminierende Übergriffe erfassen, die auch zu einem Strafverfahren geführt haben. Zudem wurden in rund 25 % der vorliegenden Gerichtsentscheide keine Angaben zu den Opfern gemacht.
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..... 3. Die Situation der Fahrenden27. Zur Frage der indirekten Diskriminierung der Fahrenden in den Bereichen Raumplanung und Baupolizei siehe unten zu Artikel 5, Ziff. 2, Nr. 29 f., insbesondere Nr. 32 und 35: Raumplanerische und baurechtliche Massnahmen.
Der Beratende Ausschuss ist der Meinung, dass «die Situation des Rätoromanischen und des Italienischen in Graubünden eine besondere Handhabung erfordert, und zwar aufgrund der Tatsache, dass es sich um Sprachen handelt, deren Erhalt in den betroffenen Regionen bedroht ist». Er stellt fest, dass «hinsichtlich der Situation der Fahrenden Grund zur Besorgnis besteht, da es der institutionelle und gesetzgeberische Rahmen diesen Personen nur mit Schwierigkeiten erlaubt, ihre Kultur und die wesentlichen Elemente ihrer Identität zu pflegen und weiterzuentwickeln. [...] Die Hauptprobleme, mit denen sich die Fahrenden heute konfrontiert sehen, erwachsen im Wesentlichen aus dem Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen, den administrativen Schwierigkeiten, die die Ausübung des Reisendengewerbes behindern, und der Einschulung der Kinder. [...] Die Bundesbehörden sollten auf der Ebene der Gesetzgebung die Möglichkeit eingehender prüfen, die Kantone zur Verabschiedung geeigneter Planungsmassnahmen zu verpflichten oder sogar eine spezifische Bestimmung ins Bundesgesetz über die Raumplanung einzufügen. [...] Die betreffenden Kantone sollten ihre Bau- und Raumplanungsgesetzgebung überdenken, um sämtliche Unzulänglichkeiten, wie z.B. das Fehlen einer Bestimmung über die Schaffung von Durchgangsplätzen, in der einschlägigen Gesetzgebung oder den Flächennutzungsplänen zu beheben». Der Ausschuss ist schliesslich der Ansicht, dass «die Behörden in den kommenden Jahren mit den Vertretern der Fahrenden den Vollzug des neuen Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden auswerten sollten, um sich seiner Wirksamkeit zu versichern». ..... 2. Situation der Fahrenden2.1 Stand- und Durchgangsplätze2.1.1 Derzeitige Situation, Bedarf und Hindernisse für die Schaffung neuer Plätze 29. Im Juni 2006 Im Juni 2006 veröffentlichte die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» (nachfolgend: die Stiftung) ein Gutachten32, das die in der Schweiz vorhandenen Stand- und Durchgangsplätze detailliert erfasst und den Bedarf an zusätzlichen Plätzen evaluiert. Dieses Gutachten ist eine Aktualisierung des 2001 zum gleichen Thema publizierten Gutachtens33. Es stützt sich auf Daten, die bis zum Sommer 2005 erhoben wurden. Aus dem Gutachten geht hervor, dass sich die konkrete Situation der Fahrenden grundsätzlich nicht verbessert hat. Seit 2001 wurden neun Durchgangsplätze geschlossen, dafür jedoch drei neue Plätze eingerichtet. So hat der Kanton Basel-Landschaft in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Liestal im Frühjahr 2004 einen Durchgangsplatz eingerichtet, dem gute Qualität bescheinigt wird. Ebenfalls in Basel-Landschaft wurden die sanitären Anlagen des Durchgangsplatzes Wittinsburg Anfang 2004 renoviert. Im Kanton Aargau wurde der Durchgangsplatz Augsterstich in Kaiseraugst im November 2004 offiziell eingeweiht. Auch er gilt als qualitativ gut. Um die Einrichtung der beiden neuen Durchgangsplätze zu erlauben, wurden die Nutzungspläne geändert und eigens den Fahrenden vorbehaltene Flächen eingeplant. Im Kanton St. Gallen wurde 2005 im Linthgebiet ein Standplatz eingerichtet. Er bietet sieben Plätze und wurde nach der Verabschiedung eines speziellen Nutzungsplans realisiert. Er ist von guter Qualität, und die Benutzer sind voll und ganz zufrieden. Im Sommer 2005 gab es in der Schweiz insgesamt 12 Standplätze. Damit war der Bedarf von 40 % derjenigen Fahrenden, die nomadisch leben und Standplätze benutzen, gedeckt34. Zum gleichen Zeitpunkt existierten 44 Durchgangsplätze, die rund 60 % der nomadischen Fahrenden aufnehmen konnten35. Laut Gutachten 2005 müssten 29 zusätzliche Standplätze eingerichtet werden, welche die rund 1500 Fahrenden aufnehmen könnten, die den Winter nicht in einer Wohnung verbringen wollen. Die Kosten dieser neuen Standplätze würden sich auf ungefähr 17,8 Millionen Franken belaufen. Insbesondere angesichts der seit 2000 erfolgten Schliessungen wären des Weiteren 38 zusätzliche Durchgangsplätze notwendig, um den 2500 Schweizerinnen und Schweizern, die eine nomadische Lebensform beibehalten haben, den vorübergehenden Aufenthalt an Orten zu ermöglichen, an denen sie ihre Waren und Dienstleistungen absetzen können. Dafür müssten Mittel in Höhe von 15,6 Millionen Franken investiert werden. Darüber hinaus sind 40 der bestehenden Durchgangsplätze sanierungsbedürftig. Die Kosten der Sanierung werden auf ungefähr 2,8 Millionen Franken veranschlagt. 32 Thomas Eigenmann/Rolf Eugster/Jon Gaudenz, «Fahrende und Raumplanung. Standbericht 05», St. Gallen, März 2006, einsehbar im Internet unter www.err-raumplaner.ch/html/docs/Standbericht05.pdf. 33 Im damaligen Gutachten hiess es, zur Deckung des Bedarfs sei es erforderlich, a) zusätzlich zu den 11 vorhandenen 30 neue Standplätze, und b) zusätzlich zu den 48 vorhandenen 30 neue Durchgangsplätze einzurichten: siehe hierzu die «Informationen zur Vervollständigung des Ersten Berichts der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten». August 2002, S. 31 f., Nr. 85. 34 Dem Gutachten zufolge handelt es sich um 1500 der insgesamt 2500 Personen, die nach wie vor eine nomadische Lebensform praktizieren; die Gesamtzahl der Fahrenden mit Schweizer Staatsangehörigkeit beläuft sich auf 25 000-30 000. Bereits der 2001 erschienene Bericht hatte eine 40-%ige Deckung des Bedarfs verzeichnet. 35 Im Gutachten von 2001 hiess es, der Bedarf sei zu 65 % gedeckt. Die im Auftrag der Stiftung erstellten Gutachten sind sehr sachdienlich, denn sie erlauben es, dank Untersuchungen und Befragungen die Veränderungen in der Lebensumwelt der Fahrenden detailliert aufzuzeichnen und zu beobachten. Das aktualisierte Gutachten von 2005 kommt unter anderem zum Schluss, dass in der sesshaften Bevölkerung vor allem auf Kantons- und Gemeindeebene eine Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Lebensbedingungen der Fahrenden, auf ihre Bedürfnisse und auf die Gefährdung ihrer traditionellen Lebensweise notwendig ist. Das Gutachten erinnert daran, dass die Raumplanung die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen hat und dass die Fahrenden eine Gruppe dieser Bevölkerung sind. Weiter heisst es, die Instrumente der Raumplanung müssten vermehrt genutzt werden. Raumplanerische Prozesse sind langwierig, und Erfolge sind erst mittelfristig zu erwarten. Dennoch sollten bereits jetzt die Revisionen der kantonalen Richtplanungen dazu genutzt werden, das Konzept der Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fahrenden einzubringen. Dieses Konzept sollte sodann in den Nutzungsplänen dahin gehend umgesetzt werden, dass geeignete Zonen bezeichnet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Stand- und Durchgangsplätze, die nicht in der Nutzungsplanung verankert sind, nicht über ausreichende rechtliche Garantien verfügen und daher anfälliger für Schliessungen sind. Die Experten sind ferner der Auffassung, dass der Bund die Kantone und Gemeinden bei der Schaffung und gegebenenfalls dem Betrieb von Stand- und Durchgangsplätzen finanziell stärker unterstützen sollte. 30. Die Hindernisse für die Schaffung neuer Stand- und Durchgangsplätze sind komplex und oft vielgestaltig. Es handelt sich im Wesentlichen um die folgenden36:
36 Für detaillierte Informationen hierzu siehe den Bericht des Bundesrates über die Situation der Fahrenden in der Schweiz (Teil II, Ziff. 2.5), der nachstehend unter Ziff. 2.1.4 behandelt wird. 2.1.2 Die gegenwärtige Situation aus der Sicht der Fahrenden 31. Die Fahrenden betrachten die Vorurteile, die ihnen gegenüber gehegt werden, als eines der Haupthindernisse für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen. Ihr negatives Image wird gefördert durch die Schlagzeilen, welche die Presse den Missetaten von manchen ausländischen Fahrenden widmet (wenn sie z.B. Durchgangsplätze unsauber und unordentlich zurücklassen). Die Vorurteile sind nur zu überwinden, wenn politischer Wille zugunsten der Fahrenden deutlich zum Ausdruck kommt. Dies wird aber erst dann der Fall sein, wenn der Bund ein klares Zeichen setzt und gegenüber Kantonen und Gemeinden Förder- oder sogar Zwangsmassnahmen ergreift. Aus der Sicht der Fahrenden haben die meisten Kantone und Gemeinden in den vergangenen zehn Jahren zu wenig für sie getan. |
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2.1.3 Die Rechtsprechung des Bundesgerichts 32. Zur Frage der Standplätze fällte das Bundesgericht (nachfolgend: BGer) am 28. März 2003 einen wichtigen Entscheid37, in dem es anerkannte, dass das Leben in einer beweglichen Unterkunft ein wesentliches Merkmal der Identität von Fahrenden ist und dass Fahrende andere Bedürfnisse haben als Sesshafte. Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ein Schweizer Fahrender hat im Kanton Genf (Celigny) eine Parzelle von ungefähr 7000 m2 in der Landwirtschaftszone erworben. Da der den Fahrenden vorbehaltene Standplatz in dieser Gegend (der Platz «Molard» in Versoix) überbelegt ist, beginnt der neue Eigentümer, das Gelände für die Aufstellung von Wohnwagen (etwa fünf Wohnwagen und eine kleine Kirche) für seine Familie herzurichten. Weil er die entsprechenden Baubewilligungen nicht eingeholt hatte, weist ihn die zuständige kantonale Behörde an, den früheren Zustand des Geländes wiederherzustellen. In der Folge beantragt der Eigentümer eine Baubewilligung, um eine Baumschule zu betreiben und einen Teil des Geländes als «zeitweilige Wohnzone» zu nutzen. Sein Antrag wird abgelehnt, und nach Ausschöpfung des innerkantonalen Instanzenzuges legt er beim BGer verwaltungsrechtliche Beschwerde ein. Dabei beruft er sich darauf, dass seine persönliche Situation (das Recht, seiner Kultur gemäss in Wohnwagen mit genügend Umland zu leben) eine Ausnahme vom Zonennutzungsplan rechtfertige (Ausnahmebewilligung in der Landwirtschaftszone). Das BGer weist die Beschwerde mit der Begründung ab, eine Ausnahmebewilligung werde naturgemäss nur in Ausnahmefällen erteilt und komme nicht in Frage, da es sich um eine raumplanerische Frage handle. Laut BGer ist die Bestimmung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG)38, wonach «Siedlungen [...] nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten» sind (Art. 3 Abs. 3 in initio), dahin gehend auszulegen, dass auch die besonderen Bedürfnisse jenes Teils der Schweizer Bevölkerung erfüllt werden müssen, der zu den Fahrenden gehört. Daher müssen in der Raumplanung Zonen und Plätze vorgesehen werden, die sich für diesen Bevölkerungsteil als Aufenthaltsorte eignen und seinen Traditionen entsprechen. Wenn wie im konkreten Fall in einer Region ein neuer Standplatz von einer nennenswerten Grösse geschaffen werden soll, ist es - sofern die Nutzungszonen oder die vorhandenen Areale ungeeignet sind - Sache der Behörden, ein passendes Gelände ausfindig zu machen und ein Verfahren einzuleiten, das zur Verabschiedung eines Sondernutzungsplans führen kann39. Ein solcher Plan könnte auch das Resultat einer interkantonalen Koordination unter der Ägide des Bundes sein. 37 BGE 12911 321: siehe Kopie im Anhang. 38 SR 700: siehe Kopie im Anhang. 39 Zu diesen Begriffen und ihrer Auslegung siehe die Entscheide des Bundesgerichts 1A. 124/2004/ 1P.302/2004 vom 31. Mai 2005: siehe Kopie im Anhang. Die Bedeutung dieses Entscheids liegt darin, dass hier erstmals im Raumplanungsrecht die besonderen Bedürfnisse einer Minderheit der Schweizer Bevölkerung anerkannt und die Behörden verpflichtet wurden, diese Bedürfnisse in der Raumplanung zu berücksichtigen. Im Übrigen wies das BGer darauf hin, es gelte auch weiterhin das Legalitätsprinzip und der Grundsatz der Zonenkonformität von Bauten, und daher dürften die für Fahrende bestimmten Areale nicht von Fall zu Fall bewilligt, sondern müssten in der Nutzungsplanung vorgesehen werden. Damit verweigert das BGer den Fahrenden eine «positive Diskriminierung», die ihnen die Möglichkeit bieten würde, die üblichen Verfahren zu umgehen40. Dieser Entscheid legt nahe, dass die geltenden gesetzlichen Vorschriften in der Regel ausreichen, um die Bedürfnisse der Fahrenden im Hinblick auf Stand- und Durchgangsplätze zu berücksichtigen. Das Bundesgericht fordert sowohl die Behörden des Bundes als auch die der Kantone und Gemeinden auf, diese Bedürfnisse bei der Planung auf kantonaler wie interkantonaler Ebene einzubeziehen. Wenn mithin ein kantonaler Richtplan einen Stand- und/oder Durchgangsplatz vorsieht, dann ist die betreffende Gemeinde verpflichtet, eine geeignete Zone in ihren Nutzungsplan aufzunehmen. Ein Nutzungsplan, der eine solche Zone nicht vorsieht, dürfte nicht verabschiedet werden. 2.1.4 Bericht des Bundesrates über die Situation der Fahrenden in der Schweiz und die Handlungsmöglichkeiten des Bundes 33. Im Juli 2003 reichte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats das Postulat «Beseitigung der Diskriminierungen von Fahrenden in der Schweiz» (03.3426)41 ein, das sich auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 28. März 20O342 stützte. Darin wurde der Bundesrat eingeladen, einen vollständigen Bericht über die Situation der Fahrenden in der Schweiz und über die verschiedenen Formen der Diskriminierung vorzulegen, denen sie ausgesetzt sind. Er wurde gebeten, in diesem Bericht auch mögliche gesamtschweizerische Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierungen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden aufzuzeigen. In Bezug auf die Stand- und Durchgangsplätze sprach das Postulat namentlich die Frage von bundesgesetzlichen Massnahmen bzw. finanziellen Anreizen an, die nötig und denkbar wären. Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Postulat entgegenzunehmen. 34. In der Folge ersuchte der Bundesrat die Bundesverwaltung (das Staatssekretariat für Wirtschaft und das Bundesamt für Kultur), einen Bericht über die Situation der Fahrenden in der Schweiz (nachfolgend: der Bericht) auszuarbeiten. Der Vorentwurf zu diesem Bericht wurde auf der Website des Bundesamts für Kultur veröffentlicht43 und war vom 22. Juni bis zum 1. November 2005 in der Vernehmlassung. In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren44 sollte dieses Verfahren die Beteiligung der Kantone, der politischen Parteien und der interessierten Kreise fördern. Im Wesentlichen ging es einerseits darum, die Kantone zu befragen, da die in dem Bericht behandelten Themen zu weiten Teilen in ihren Zuständigkeitsbereich gehören. Andererseits sollten über die verschiedenen Verbände und beratenden Organe, die ihre Interessen vertreten, auch die Fahrenden konsultiert werden, damit ihre 40 Zu diesem Thema siehe BenoTt Bovay, «Les places pour les gens du voyage: plan d'affectation ou autorisation de construire derogatoire?», irr. BR/DC 3/2003, S. 95 ff. 41 Postulat 03.3426 vom 7. Juli 2003: siehe Kopie im Anhang. 42 Siehe oben Nr. 32. 43 http://vww.bak.admin.ch/bak/themen/sprachen und kulturelle minderheiten/00507/00750/index.html?lang=de. 44 SR 172.061. Forderungen berücksichtigt werden konnten. Insgesamt wurden 70 Körperschaften, Organisationen und Institutionen konsultiert. Der nach der Vernehmlassung abgeänderte Berichtsentwurf wurde sodann nach dem üblichen Verfahren den zuständigen Bundesämtern unterbreitet. Der Bericht wurde am 18. Oktober 2006 vom Bundesrat angenommen. Die nächste Etappe ist die Beratung des Berichts in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen. Der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen wurde über dieses Verfahren unterrichtet (siehe oben Erster Teil, Kapitel D, Nr. 13), damit er über die Umsetzung der Ergebnisse des ersten Zyklus auf dem Laufenden ist. 35. Da sich die behandelten Themen teilweise überschneiden, untersucht der Bericht der Einfachheit halber die Situation der Fahrenden in der Schweiz auch im Hinblick auf die Anforderungen des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker (Teilbericht I). In den vergangenen Jahren war in mehreren parlamentarischen Vorstössen die Frage nach der Ratifikation dieses Übereinkommens angesprochen worden, insbesondere im Hinblick auf die Situation der Fahrenden. Im Teilbericht I werden vor allem die folgenden Fragen untersucht: Grundsatz der Nicht-Diskriminierung, Konsultation und Partizipation, Rekrutierung und Arbeitsbedingungen, Berufsbildung, soziale Sicherheit und Gesundheit, Bildung. Angesichts der in der Vernehmlassung geäusserten Meinungen, insbesondere der Stellungnahmen der Mehrheit der Kantone, ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 169 gegenwärtig nicht angezeigt ist. Der Bundesrat zieht es vor, im Rahmen der den Kantonen und dem Bund zur Verfügung stehenden Mittel für die Umsetzung der bestehenden Bestimmungen des Schweizer Rechts zu sorgen, die bereits eine Verbesserung der Situation der Fahrenden bewirken können (Beschluss des Bundesrats vom 18. Oktober 2006, Ziff. 4)45. Der Teilbericht II konzentriert sich auf das grösste Problem, mit dem die Fahrenden und die Behörden konfrontiert sind, nämlich dem Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen in der Schweiz. Die Mehrzahl der Kantone und die meisten konsultierten Organisationen sind der Ansicht, der Bund müsse sich in diesem Bereich stärker engagieren. Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Situation und den einschlägigen Bedarf und skizziert sodann eine Reihe von Massnahmen, die der Bund zwecks Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden ergreifen könnte. Der Bericht formuliert allerdings noch nicht eine Strategie oder einen Aktionsplan für den Bund. Die hier vorgestellten Interventionsmöglichkeiten müssen noch geklärt werden; sie dienen lediglich als Grundlage zur Versachlichung der Diskussion. Ausgehend von den diesbezüglichen Parlamentsdebatten ist es sodann möglich, konkrete Massnahmen zu verabschieden und im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen den Fahrenden, den zuständigen Dienststellen der Bundesverwaltung sowie den kantonalen und kommunalen Behörden umzusetzen. Nach Auffassung des Bundesrates sollte angesichts der Finanzlage des Bundes und der dadurch erforderlichen Entlastungsprogramme von Massnahmen abgesehen werden, die Mehrausgaben nach sich ziehen. Die vom Bundesrat skizzierten Handlungsmöglichkeiten des Bundes lassen sich in folgende Kategorien unterteilen: 45 Der Bundesrat hat im Übrigen präzisiert, dass das Übereinkommen Nr. 169 vor allem eingeborene Völker betrifft und deshalb nicht nur im Hinblick auf die Fahrenden der Schweiz betrachtet werden sollte. Sensibilisierung und sachliche Information von Fahrenden und Sesshaften:
Stärkung der Mitwirkungskapazitäten der Fahrenden:
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Raumplanerische und baurechtliche Massnahmen:
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Der Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz: Der Entwurf für ein Kulturförderungsgesetz sieht in seiner aktuellen Fassung (Art. 14) vor, dass der Bund Massnahmen treffen kann, «um den Fahrenden eine ihrer Kultur entsprechende Lebensweise zu ermöglichen»46. Mit Beschluss vom 18. Oktober 2006 hat der Bundesrat das EDI ausdrücklich beauftragt, die Anliegen der Fahrenden im Entwurf zum Kulturförderungsgesetz zu berücksichtigen. 46 http://www.bak.admin.ch/bak/aktuelles/vernehmlassung/index.html?lang=de. |
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Umnutzung oder Abtausch von Grundstücken im Eigentum des Bundes: Die tiefgreifende Umstrukturierung der Schweizer Armee (Reformprojekt Armee XXI) wird sich auf das Immobilien-Portfolio des Bundes auswirken. Der Immobilienbedarf der Schweizer Verteidigung geht zurück: Von den rund 26 000 Objekten im Besitz der Armee dürften ungefähr 10 000 verkauft werden. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat in Zusammenarbeit mit der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die feststellen soll, welche Grundstücke für eine Nutzung als Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende in Frage kommen. Dank der Zusammensetzung der Stiftung47 bietet dieses Verfahren die Möglichkeit, die Standpunkte der Fahrenden, der Kantone, der Gemeinden und der zuständigen Bundesämter zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat das VBS mit Beschluss vom 18. Oktober 2006 ausdrücklich aufgefordert, die Kantone auf Grundstücke des Dispositionsbestandes, die sich als Stand-und Durchgangsplätze eignen, aufmerksam zu machen und sie wenn möglich mit dieser Zweckbestimmung zu verkaufen. Förderung der interkantonalen Zusammenarbeit: Die Einrichtung von Stand- und Durchgangsplätzen gehört weitgehend in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden. Um hier Lösungen zu finden, müssen der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen verbessert und die interkantonale Zusammenarbeit intensiviert werden, und zwar in allen Phasen des Prozesses von der Planung der Plätze über die Realisierung bis hin zu ihrem Betrieb. Die Strukturen, in deren Rahmen eine solche Koordination möglich wäre, sind bereits vorhanden. In Frage kommen die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) und/oder die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK), der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone und der Gemeinden angehören. 47 Die Stiftung ist ein Forum, dem Vertreterinnen und Vertreter der Fahrenden, der Gemeinden, der Kantone und des Bundes angehören. Siehe Erster Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens, S. 45. Nr. 144. 2.1.5 Bisherige Massnahmen des Bundes 36. Seit einigen Jahren bewilligt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Fahrenden improvisierte Kurzaufenthalte (rund zwei Wochen) auf Arealen, die von der Armee vorübergehend nicht genutzt werden. Da diese Areale jedoch im Sommer - also der Jahreszeit, in der die Fahrenden ganz besonders auf Durchgangsplätze angewiesen sind - selten frei sind, ist dies keine wirkliche Alternative. Aus diesem Grund wird im VBS überlegt, ob bestimmte Areale, die infolge der derzeitigen Reformen von der Armee nie mehr genutzt werden, als Plätze für die Fahrenden eingerichtet werden könnten (hierzu siehe oben Ziff. 2.1.4, Nr. 35, S. 30). 37. Am 18. September 2006 beschloss das Bundesparlament, der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» für die Jahre 2007 bis 2011 einen weiteren Rahmenkredit in Höhe von 750 000 Franken einzuräumen. Ebenso wie der Ständerat hatte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) im Juli 2006 einen Antrag auf Verdoppelung des vorgeschlagenen Kredits (1,5 Millionen Franken statt 750 000 Franken) abgelehnt. Dennoch wurde der Vorschlag dem Nationalrat als Minderheitsantrag vorgelegt. Die WBK-N zeigte sich allerdings empfänglich für die zahlreichen Probleme, mit denen die Fahrenden konfrontiert sind, und insbesondere für den Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen. Daher will sie eine Reihe von Anhörungen organisieren und die Möglichkeit flankierender Massnahmen erörtern, sobald ihr der Bericht des Bundesrates über die Situation der Fahrenden vorliegt. Wie bereits erwähnt, wurde die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» im Mai 1997 vom Bund ins Leben gerufen und erhielt den Auftrag, zur Sicherung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Fahrenden sowie zur Erhaltung ihrer kulturellen Identität beizutragen. Die Stiftung fungiert in erster Linie als Forum, in dessen Rahmen Vertreterinnen und Vertreter der Fahrenden, der Gemeinden und Kantone sowie des Bundes sich um eine Lösung der Probleme bemühen, mit denen die Fahrenden konfrontiert sind. Die Stiftung wurde mit einem Anfangskapital von einer Millionen Franken ausgestattet. Zudem erhielt sie vom Bund in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens einen jährlichen Betriebsbeitrag, der in Form von Rahmenkrediten in Höhe von insgesamt 750 000 Franken zur Verfügung gestellt wurde48 (zu ihren jüngsten Aktivitäten in der Frage der Stand- und Durchgangsplätze siehe unten Ziff. 2.1.6). 38. Seit 1986 gewährt der Bund der 1975 gegründeten «Radgenossenschaft der Landstrasse» einen jährlichen Pauschalbeitrag, der ungefähr 85 % ihrer Betriebskosten deckt. Die Radgenossenschaft ist, wie bereits erwähnt wurde, der Dachverband der Fahrenden. Sie vermittelt zwischen Behörden und Fahrenden. Bei der Einrichtung und dem Betrieb vod Stand- und Durchgangsplätzen spielt sie eine Vermittlerrolle (zu ihren jüngsten Aktivitäten in dieser Frage siehe unten Ziff. 2.1.6). Zudem setzt sie sich sehr aktiv für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die nomadische Kultur ein. Sie ist Mitglied im Rat der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende»49. 39. Unter Bezugnahme auf das Gutachten «Fahrende und Raumplanung», das die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» (siehe oben Ziff. 2.1.1, Nr. 29) 2001 veröffentlichte, machte das Bundesamt für Raumentwicklung in den vergangenen Jahren neun Kantone bei der Überarbeitung und Anpassung der kantonalen Richtplanungen auf den Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende aufmerksam50. Im Übrigen wird derzeit eine Abänderung der Richtlinien des Bundes zum Inhalt der kantonalen Richtplanungen geprüft (siehe oben Ziff. 2.1.4, Nr. 35, S. 29)51. 48 Siehe Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 betreffend die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende», SR 449.1. Hierzu siehe Erster Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens, S. 45, Nr. 144. 49 Siehe Erster Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens, S. 45, Nr. 143. 50 Zum Beispiel bei der Genehmigung der Anpassung 2004 der Richtplanung des Kantons Schaffhausen im April 2006, bei der Genehmigung der Richtplanung des Kantons Nidwaiden im Januar 2003, oder bei der Genehmigung der Richtplanung des Kantons St. Gallen im Januar 2003. 51 Siehe hierzu das Gutachten «Fahrende und Raumplanung. Standbericht 05», St. Gallen, März 2006, S. 17, Ziff. 3.3.2, und S. 33. Einsehbar im Internet unter: http://www.err-raumplaner.ch/html/dcx:s/StandberichtO5.pdf. 2.1.6 Die jüngsten Aktivitäten der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» und der «Radgenossenschaft der Landstrasse» 40. In den letzten Jahren hat die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» ihre Bemühungen hauptsächlich auf das Problem der ungenügenden Zahl von Stand- und Durchgangsplätzen ausgerichtet. Folgendes ist besonders hervorzuheben:
41. Was die jüngsten Aktionen der Stiftung anbelangt, ist die Medienmitteilung vom 2. November 2006 zu erwähnen, mit der sich die Stiftung gemeinsam mit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) an die Öffentlichkeit wandte. Darin bringt sie ihre Kritik am Bericht des Bundesrats über die Situation der Fahrenden zum Ausdruck. Nach Meinung der Stiftung und der EKR sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge ungenügend, falls in den nächsten fünf Jahren keine grundlegende Verbesserung der Situation der Fahrenden erzielt wird. Dann brauche es eine verbindliche Bundeslösung, d.h. ein Gesetz, das zu notwendigen Anpassungen innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Die Stiftung und die EKR fordern, dass der Bundesrat gemeinsam mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) einen Aktionsplan ausarbeitet. Auf der Basis dieses Aktionsplans sollen alle Kantone Konzepte zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen entwickeln. Das Anhalten auf öffentlichem Grund für wenige Tage muss in jeder Gemeinde, auch ausserhalb offizieller Stand- und Durchgangsplätze, legal möglich sein. Ausserdem sollte der Bund die Schaffung von Plätzen durch die Kantone und Gemeinden finanziell attraktiv machen. Schliesslich sollte der Bund der «Radgenossenschaft der Landstrasse» mit einem Minimum von 50 000 Franken jährlich ein gebundenes Mandat erteilen, damit Fahrende konstengünstigen Zugang zu Beratung, Schlichtung und Rechtsvertretung erhalten57. 42. Die «Radgenossenschaft der Landstrasse» hat im Rahmen der oben erwähnten Vernehmlassung (siehe oben Nr. 40) ebenfalls eine Erweiterung des Geltungsbereichs von Artikel 24 RPG beantragt. Sie hat wiederholt auf kommunaler Ebene Stellung genommen und im Hinblick auf Gemeindeabstimmungen über Nutzungsplanänderungen Informationsbroschüren erarbeitet58. 52 Siehe Kopie des Jahresberichts 2003 der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» im Anhang, Ziff. 1.4. S. 22-23. 53 Siehe «Fahrende und Raumplanung, Standbericht 05», Ziff. 5.2.4, S. 35. 54 Ibidem. 55 Bis jetzt wurde einzig der Beitrag an den Kanton Aargau für die Einrichtung des Standorts Kaiseraugst tatsächlich ausbezahlt (siehe oben Ziff. 2.1.1, Nr. 29). 56 Siehe Jahresbericht 2003 der Stiftung, Ziff. 1.5, S. 23. 57 Für weitere Information siehe Website der EKR: http://www.edi.admin.ch/ekr/themen/00104/00655/index.html?lang=de. 58 Siehe «Fahrende und Raumplanung, Standbericht 05», Ziff. 5.2.5, S. 36. ..... 2.3 Schulbesuch der Kinder 48. Der Schulbesuch der Kinder von Fahrenden, die eine nomadische oder halbnomadische Lebensweise pflegen, hat in den letzten Jahren, zum Teil dank der Flexibilität der Schulbehörden und der Lehrkräfte, wenig Probleme bereitet. Die schulpflichtigen Kinder von Fahrenden gehen regelmässig am Ort, wo ihre Familie den Winter verbringt (an ihrem Wohnsitz), zur Schule. Während des Winters besuchen sie den normalen Unterricht ihrer Altersstufe. Im Sommer, wenn sie mit den Eltern unterwegs sind, werden sie in der Regel von der Schulbehörde vom Unterricht dispensiert. Man gibt ihnen den Unterrichtsstoff für diese Periode mit, und sie können ihren Lehrerinnen und Lehrern die gelösten Aufgaben und Übungen zur Korrektur zuschicken. Die Stütz- und Fördermassnahmen zur Schliessung von Stofflücken sind unterschiedlich. Obwohl beide Seiten zufrieden scheinen mit dieser Praxis, bleibt die Tatsache bestehen, dass halbjährige Absenzen zu schulischen Defiziten führen können, mit allen daraus resultierenden Nachteilen für die Lehrstellensuche von Kindern, die keinen Beruf im Familienumfeld ergreifen möchten. 49. Der Dachverband der Fahrenden, der diesbezüglich befragt wurde, ist mit der heutigen Situation zufrieden. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Berichts über die Situation der Fahrenden in der Schweiz (siehe oben Ziff. 2.1.4, Nr. 34), die von der Bundesverwaltung im zweiten Halbjahr 2005 durchgeführt wurde, erklärte indessen die «Radgenossenschaft der Landstrasse» im Einklang mit der Stiftung «Zukunft der Schweizer Fahrenden», dass es notwendig sei, die interkantonale Koordination zu verbessern, damit den Kindern von Fahrenden eine Ausbildung in stabilen Strukturen garantiert werden kann. |
Der Beratende Ausschuss stellt fest, dass in den vergangenen Jahren verschiedene Fälle bekannt geworden sind, bei denen die Einbürgerungsgesuche von Bewerbern aus gewissen Ländern bei der Abstimmung in der Gemeinde pauschal abgelehnt wurden. Er ist der Ansicht, dass solche Fälle dem Geist der Toleranz, dem Dialog zwischen den Kulturen sowie der gegenseitigen Achtung und Verständigung ernsthaften Schaden zufügen. Der Beratende Ausschuss ist zudem der Ansicht, dass solche Fälle aus der Sicht des Diskriminierungsverbots problematisch sind, insbesondere auch deshalb, weil kein Rechtsweg beschriften werden kann. 1. Toleranz gegenüber den Fahrenden50. Das fehlende Verständnis der sesshaften Bevölkerung in ihren Beziehungen zu den Fahrenden wird zum Teil durch negative Erfahrungen mit isolierten Gruppen von ausländischen Fahrenden genährt. Die hartnäckigen Vorurteile eines Teils der sesshaften Bevölkerung beruhen häufig auf Unwissen über die lange Tradition von Fahrenden in der Schweiz, ihre Lebensweise und ihre Bräuche.Die Förderung der Toleranz zwischen der sesshaften und der fahrenden Bevölkerung hat für die Schweizer Regierung Priorität. Wie weiter oben erläutert, gehören die Sensibilisierung und objektive Informierung der Fahrenden und der sesshaften Bevölkerung sowie die Förderung des gegenseitigen Dialogs zu den Massnahmen, die der Bundesrat in seinem Bericht über die Situation der Fahrenden (siehe oben Ziff. 2.1.4, Nr. 35, S. 28-29) festhält. In diesem Zusammenhang ist es der Stiftung «Zukunft der Schweizer Fahrenden», die unter anderem ein Gesprächsforum bilden soll, in den letzten Jahren gelungen, ein Klima des Vertrauens zu schaffen. So hat sie verschiedene Projekte finanziert - oder finanziert sie noch immer - darunter eine Veranstaltung im Rahmen der Landesausstellung «Expo 02», an der sich Jenische, Sinti und Roma aus unserem Land einem breiten Publikum präsentierten. Erwähnt sei auch, dass im November 2003 in Zürich ein Dokumentationszentrum eröffnet wurde, das sich in den Räumlichkeiten des Sekretariats der «Radgenossenschaft der Landstrasse», dem Dachverband der Fahrenden, befindet. Das Zentrum hat zum Ziel, in einer Dauerausstellung mit Filmen und schriftlichen Dokumenten über die Lebensweise, die Geschichte und die Kultur der Fahrenden zu informieren. Es wendet sich an die interessierte Öffentlichkeit und insbesondere an Schulen und wissenschaftliche Kreise. Das Zentrum konnte teilweise dank den Beiträgen der Stiftung «Zukunft der Schweizer Fahrenden» und mehrerer Kantone, Gemeinden und Institutionen finanziert werden. |
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Der Beratende Ausschuss stellt fest, dass lediglich ein Zürcher Lokalsender regelmässig eine Sendung in der Sprache der Roma ausstrahlt und dass im Pressebereich nur eine einzige Zeitschrift für die Jenischen besteht. Er möchte die Behörden ermutigen, in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Fahrenden zu prüfen, ob die gegenwärtige Situation deren Bedürfnissen entspricht und, wenn nötig, weitere Unterstützungsmassnahmen im Medienbereich ins Auge zu fassen ..... 2. Die Bedürfnisse der Fahrenden im Medienbereich53. Die «Radgenossenschaft der Landstrasse» wurde anlässlich der Vorbereitung dieses Berichts zu dem Thema befragt und gab zur Antwort, dass die Ausstrahlung einer Sendung in jenischer Sprache auf einem Lokalsender «wünschenswert» wäre, ohne aber eine Forderung zu stellen. Schon vor einigen Jahren war an einer Generalversammlung der «Radgenossenschaft» die Möglichkeit erörtert worden, über das Zürcher Lokalradio «LoRa» eine Sendung in jenischer Sprache auszustrahlen - analog zur Sendung in der Sprache der Roma -, führte aber nicht zu einem konkreten Vorhaben. Die Frage eventueller Unterstützungsmassnahmen zur Erhöhung des Medienangebots auf Jenisch wurde auch in den Gesprächen über die konkreten Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung der Sprache, die gegenwärtig zwischen dem Bundesamt für Kultur und den Vertretern der Fahrenden stattfinden, nicht erörtert.Die Feststellung des Beratenden Ausschusses und die Antwort der «Radgenossenschaft der Landstrasse» wurden der zuständigen Behörde im Rahmen der Gespräche über die Umsetzung der Ergebnisse der ersten Runde übermittelt. Im Einvernehmen mit den Fahrenden könnten ihre Bedürfnisse im Medienbereich, sofern sie bestätigt und eingefordert würden, ein Diskussionsthema für die Stiftung «Zukunft für die Schweizer Fahrenden» werden. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen65 der Auftrag an Radio und Fernsehen lautet, die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Landes zu berücksichtigen und das Verständnis unter der Bevölkerung zu fördern. ..... 65 SR 784.40. |
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Der Beratende Ausschuss stellt fest, dass die zuständigen Behörden Diskussionen mit den Vertretern der Gemeinschaft der Fahrenden führen, um deren sprachliche und kulturelle Bedürfnisse besser kennen zu lernen. Er ist der Ansicht, dass die Behörden ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet verstärken sollten. ..... 2. Förderung von Sprache und Kultur der Fahrenden 69. Die Schweiz hat die jenische Sprache als eine «nicht territorial gebundene Sprache» anerkannt, die gemäss der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt ist, und gesteht damit den Jenischen das Recht auf Massnahmen zur Förderung ihrer Sprache zu. Für den Bund besteht kein Zweifel, dass die jenische Sprache als integraler Bestandteil des kulturellen Erbes der Schweiz offiziell anerkannt ist. Das Bundesamt für Kultur (BAK), das mit der Umsetzung der Charta betraut ist, hat der Gemeinschaft der Jenischen schon mehrfach finanzielle Unterstützung für Sprachprojekte, inkl. grenzüberschreitende Austauschprojekte, gewährt. Erwähnt sei etwa das erste Wörterbuch der jenischen Sprache78, das eine kommentierte Wörterliste, Etymologien und eine Bibliographie enthält. In Erfüllung einer Forderung in den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats vom September 2004 prüft das BAK gegenwärtig in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fahrenden weitere konkrete Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung des Jenischen. Die Fahrenden wurden eingeladen, Projekte einzureichen, die von der jenischen Gemeinschaft auf die Sensibilität ihres Ansatzes und ihr sprachliches und kulturelles Selbstverständnis hin überprüft wurden. Nicht immer entspricht das, was die Basis will, auch dem Willen der Vertreter der Gemeinschaft, und da etliche Fahrende sich wünschen, dass das Jenische den Charakter einer Geheimsprache bewahrt, die den Unterschied zu den Sesshaften markiert, ist die Art und Weise, wie die Förderung realisiert werden soll, nicht einfach festzulegen; die Gespräche sind noch immer im Gang. Ferner ist zu sagen, dass aufgrund der jahrzehntelangen systematischen Zwangsassimilation der Jenischen durch die Behörden der Gebrauch und die Verbreitung der Sprache zweifellos stark zurückgegangen sind. Diesem Trend entgegenzutreten, ja ihn umzukehren, wird vermutlich Gegenstand von zukünftigen Fördermassnahmen des Bundes sein. 70. Erwähnenswert ist auch das nationale Forschungsprogramm «Integration und Ausschluss» (NFP 51), das von 2002 bis 2006 läuft79 und 37 Projekte umfasst, die mit 12 Millionen Franken subventioniert werden. Darunter sind drei Projekte, die sich mit der Geschichte und der Diskriminierung der Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz auseinandersetzen: 1. «Unterwegs zwischen Verfolgung und Anerkennung. Formen und Sichtweisen der Integration und Ausgrenzung von Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz von 1800 bis heute»; 2. «Die Jenischen in den Bündner Gemeinden im 19. und 20. Jahrhundert»; 3. «Aktenführung und Stigmatisierung. Institutionelle Ausschlussprozesse am Beispiel der Aktion 78 Hansjörg Roth, «Jenisches Wörterbuch: Aus dem Sprachschatz Jenischer in der Schweiz», Verlag Huber, Frauenfeld/Stuttgart/Wien, 2001. |
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Der Beratende Ausschuss stellt fest, dass die Arbeitslosenrate in der Romandie und im Tessin im Durchschnitt höher ist als in den deutschsprachigen Kantonen und die Unternehmen mehr und mehr dazu tendieren, ihre Entscheidungszentren in den grossen Städten und am häufigsten in der Deutschschweiz anzusiedeln. Der Beratende Ausschuss anerkennt zwar, dass dem Handlungsspielraum des Staates in diesem Bereich Grenzen gesetzt sind, ist aber trotzdem der Ansicht, dass die Behörden diesem Phänomen ein stärkeres Augenmerk schenken und versuchen sollten, weitere Massnahmen zur Milderung dieser Auswirkungen zu entwickeln. Der Beratende Ausschuss stellt fest, dass die Mitwirkungsmechanismen für die Fahrenden weiterhin ungenügend sind und dass der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden erst vor kurzem aufgenommen worden sind. Er ist der Ansicht, dass die Bundesbehörden sich eingehend mit einer möglichen Erweiterung der Kompetenzen der Stiftung «Zukunft für die Schweizer Fahrenden» im Koordinationsbereich sowie mit der Zusammensetzung ihrer Organe befassen sollten. Der Beratende Ausschuss ist auch der Ansicht, dass die Kantone ihre Mechanismen für die Anhörung der Fahrenden überdenken und nötigenfalls erweitern sollten, denn es hat sich gezeigt, dass die Kommunikation in gewissen Kantonen mit Schwierigkeiten verbunden ist. ..... 2. Mitwirkungsmechanismen für die Fahrenden97. Der Bundesrat hält in seinem am 18. Oktober 2006 verabschiedeten Bericht über die Situation der Fahrenden in der Schweiz (siehe oben zu Art. 5, Ziff. 2.1.4) im Hinblick auf die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen eine Reihe von möglichen Massnahmen auf Bundesebene fest, die der Sensibilisierung, der objektiven Information, der Förderung des Dialogs zwischen der Fahrenden und der sesshaften Bevölkerung und der Verbesserung der Interventions- und Partizipationsmöglichkeiten für die Fahrenden dienen würden. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» ihre Bemühungen zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit wird intensivieren müssen. Auch soll sie weiterhin Informationen über die Lage in den Kantonen und Gemeinden sammeln und systematischer weiterleiten, vor allem mit dem Ziel, einen Katalog von «Good Practices» im rechtlichen und planerischen Bereich zu erstellen. Die durch die Stiftung koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Fahrenden hat sich bewährt und soll daher verstärkt werden. Diese Schlussfolgerungen gehen in die gleiche Richtung wie die Stellungnahmen der Stiftung und des Schweizerischen Gemeindeverbands im Rahmen der Vernehmlassung zum Bericht. Beide Organisationen sind der Auffassung, dass die Stiftung und die «Radgenossenschaft der Landstrasse» verstärkt unterstützt werden sollten, damit sie ihre Aufgaben effizient erfüllen können.98. Auf Kantons- und Gemeindeebene (wie auch auf Bundesebene) gibt es keine besonderen Vernehmlassungsmechanismen für die Fahrenden, beispielsweise im Bereich der Raumplanung oder im Bildungswesen. Was die Frage der Stand- und Durchgangsplätze betrifft, ist offensichtlich, dass die systematische Einbindung der Interessenverände der Fahrenden in die Vernehmlassungsverfahren der Kantone und Gemeinden zu Gesetzgebungs- oder Umsetzungsprojekten es erlauben würde, die Bedürfnisse der Fahrenden besser zu berücksichtigen. Die «Radgenossenschaft der Landstrasse» meint aber, dass die Behörden in den letzten Jahren die Fahrenden vermehrt in ihre Prozesse einbezogen hätten. Obwohl die Praxis der Kantone und vor allem der Gemeinden in diesem Bereich weiterhin wenig bekannt und unscharf ist, geht aus den für die Abfassung des vorliegenden Berichts ausgewerteten Fragebögen hervor, dass sich mehrere Kantone darum bemühen, die Fahrenden in die sie betreffenden Verfahrens- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. In diesem Zusammenhang seien folgende Kantone genannt:
Die noch vorhandenen Lücken in anderen Kantonen werden unterschiedlich erklärt. Einige Kantone, wie das Tessin, unterstreichen, wie schwierig es sei, einen Ansprechpartner bei den lokalen Gemeinschaften zu bestimmen, vor allem wenn die Zuständigkeiten an die nächste Generation weitergegeben werden. Die fahrende Lebensweise mache Vernehmlassungen auf lokaler Ebene noch schwieriger. |
..... III. DRITTER TEILEinzel fragen an die Schweiz..... Frage Nr. 5:«Bitte präsentieren und kommentieren Sie den aktuellen Stand der Vorarbeiten zu einem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. »..... |