Vernehmlassung BIN (NGO, Büro von Indigenen und Nomaden), August 2005

Die ersten Ziffern in den Kapitelüberschriften (z.B.: "Zu 412") beziehen sich auf den Fragenkatalog (externer Link!) des Bundes,
Die Ziffern in Klammern in den Kapitelüberschriften (z.B.: (Ziff.5.5,5.5.3) beziehen sich auf die Ziffern der Vernehmlassungstexte Teil 1 und Teil 2

Zu 412 Konsultation und Partizipation (Ziff.5.5,5.5.3)

Wir erachten es als unbedingt notwendig ein Konsultationssystem einzurichten, das Fahrenden ermöglicht, auf die Raumplanung, die sie betrifft, direkt Einfluss nehmen zu können. Sie kennen ihre Bedürfnisse am besten! Zudem glauben wir, eine möglichst grosse Selbstbestimmung fördere die soziale Unabhängigkeit und letzlich spart das wiederum Kosten.

Zu 414 Berufsbildung, Handwerk und traditionelle Tätigkeiten (Ziff.5.8, 5.8.3)

Die Erziehung und das Erlernen eines Berufes gehen bei den Fahrenden meistens fliessend ineinanderüber. Man sollte es mit der Erziehung und das Erlernen anderer überlebenswichtigen Tätigkeiten, wie z.B. das Jagen, bei Indigenen und anderen nomadisierenden Völkern, gleichsetzen. Insbesonders es sich um meistens sehr leichte Tätigkeiten handelt und das Kind dabei wohl kaum geschunden wird. Würde sich das Berufsleben nur innerhalb des fahrenden Volkes bewegen, hätte man wohl kaum rechtliche Probleme; oder, wo es nicht um Geld geht, ebenso wenig.Wenn ein Amazonaskind, 3-jährig, schon jagen geht, kommt niemandem die Idee, es würde ausgebeutet. Ab welchem Augenblick ist Arbeit Arbeit? Wann handelt es sich nur um spielerisches üben, nachahmen der Erwachsenen u.s.w.?
Wann befragt man die Kinder dazu? Wie sie es empfinden?
Jugendlichen unter 18 Jahren ist es untersagt, gefährliche Arbeiten zu verrichten, wie z.B. das Scheren schleifen; geht aber ein sesshaftes Kind in eine Lehre, z.B. beim Forstamt, Landschaftsgärtnerei, Bauwesen etc., wird es in der Praxis nicht abgehalten, mit einer Motorsäge herumzufuchteln, ganz im Gegenteil, man ist dankbar um die günstige Arbeitskraft und niemand klagt!!!!

Zu 416 Bildung und Kultur (Ziff.5.10,)

Was sind die Probleme? Welches die Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der Kultur der Fahrenden?
Bildung: Es ist nicht nur die Frage nach dem zu bewältigenden Lehrstoff zu stellen, aber man sollte sich noch viel mehr, um die psychologische Meinung von Lehrkräften und Eltern sesshafter Kinder kümmern, die in der Regel die Meinung a priori vertreten, dass ein Schüler Fahrender mit langen Absenzen, unweigerlich in den Rückstand geraten muss. Positiv zu motivieren, aufzuholen und die besonderen Vorzüge, der besonderen Lebenserfahrung fahrender Kinder schätzen zu lernen, wäre als Programm, vorallem in den Schulen, vorzüglich, das gegenseitige Verständnis zu fördern. Auch wäre eine Auseinandersetzung mit dem fahrenden Volk in Geschichte und Heimatkunde äusserst wünschenswert, zumal sie gleichermassen, wie alle anderen zum Schweizer Volk gehören und ebenso dieses Land mitprägen.

Zu (Ziff.5.6, 5.6.1)
Hierbei sei anzufügen, dass
a) früher jede Gemeinde Allmenden hatte, die zum grössten Teil gänzlich verschwunden sind. Dies ist um so mehr bedauernswert, da die Allmend ideale Bedingungen für Fahrende darstellt (Marktnähe und meistens begrünt!) Nicht zuletzt hat das Fehlen der Allmende mit zum Kulturverlust geführt.
b) es auch wenige, Schweizer Fahrende gibt, die auf noch sehr seltenen und meistens äusserst räumlich begrenzten, kleinsten Standplätzen verweilen (und das seit alters her). Diese Plätze sind oft inmitten von stark begrünten Flächen (Buschwerk und Bäume), z.B. in einer Autobahnschneise und werden von der Oeffentlichkeit nicht wahrgenommen. Leider werden auch diese letzten Inseln, je länger je öfter, blockiert und gesperrt. Diese Lagerorte sind unbedingt zu schützen, will man die Kultur der Fahrenden bewahren!!!! Man soll den Fahrenden das Auffinden solcher Plätze erleichtern. Es ist eine Fehlmeinung, zu glauben, es gäbe keine Jenische mit einer emotionalen, wenn nicht sogar religiösen Bindung zu gewissen Orten und Plätzen. Das Problem liegt wohl eher darin, dass solcherart Menschen ungerne Vereinen und ähnlichem beitreten und daher nicht organisiert sind. Daher nimmt man sie nicht wahr.

Zu Ziff.5.6.4

(Keine Gemeinde wollte Asylanten und jetzt haben sie sie doch. Mancheiner verdient sich sogar die Miete an ihnen, den Asylanten)
Es sollte nicht heissen, die Kantone und Gemeinden sollten im Rahmen ihrer Möglichkeit, ..., sondern: sie müssen!
Bei der Finanzierung, wären Lösungen zu favorisieren, die den Fahrenden gestatten, die Standplätze abzukaufmieten. Die Gemeinden und Kantone hätten immer noch dieselben Einstandskosten, die sich aber dennoch vielleicht über die Jahre ammortisieren liessen.

ZU Ziff.5.10.2, 2.Absatz (Schule in Versoix)

In diesem Falle sind auch alle sonstigen privaten Schulen diskriminierend, wo die Lehrkraft von den Fahrenden selbst bezahlt wird! oder hat man sie dazu gezwungen? (Entschuldigung, aber riecht nach Rechtsverdrehung!)

Zu Ziff. 5.11

Es ist zu berücksichtigen, dass unter den Fahrenden in der Schweiz, es immerschon Verbindungen auch verwandtschaftlicher Natur zu Fahrenden im Ausland gab, insofern ist es von vorrangiger Wichtigkeit diese Tatsache zu berücksichtigen und Vorkehrungen zu treffen, dass diese grenzüberschreitenden Kontakte gewährleistet sind und zwar in physischer Form. Das heisst es braucht unbedingt auch Plätze für ausländische Fahrende mit, oder ohne Verbindung zu den Schweizer Fahrenden. Ein Forum für alle Fahrenden, Roma, Sinti, Jenische und andere, sich zu den Zigeuner zählenden Volksgruppen, die den Status einer NGO erhalten, ist unbedingt erforderlich!

ZU Ziff. 5.12

Dabei ist zu vermerken, dass bis jetzt, besonders die gut organisierten Fahrenden via Radgenossenschaft und deren Anliegen berücksichtigt werden; es aber durchaus sein könnte, dass in Zukunft sich noch andere Gruppierungen bilden und organisieren könnten, die bis anhin lose sind und ihre Meinungen und Bedürfnisse wenig gut formulieren konnten, mangels organisierter Oeffentlichkeitsarbeit. Dies schliesst aber die vollkommene Unterstützung der Radgenossenschaft durch alle Fahrenden in der Schweiz nicht aus! Man müsste es eher mit traditionalistischen und den moderneren Gruppierungen bei indigenen Völkern, z.B in den beiden Amerikas und Kanadas vergleichen und verstehen

Zu Ziff.6, Zusammenfassende Schlussfolgerungen

Es ist eien Frage des Verständnisses und der Interpretation, inwieweit die Bedürfnisse indigener Völker und Stammesvölker wirklich divergieren. Zum Beispiel, reden wir über das lebensnotwendige Wasser und das fehlen von Standplätzen und Wasseranschlüssen, statt der vorgehenden Nutzung der öffentlichen Brunnen auf den Allmenden. Der Guide zum Uebereinkommen macht nicht deutlich, dass diese Bestimmungen vor einem besonderen Problemhintergrund entstanden sind, der sich von jenem der Fahrenden in der Schweiz unterscheidet!!!!
"It is well known that land rights are fundamental to the continued survival of indigenous and tribal peoples. Land and its natural resources are in fact the principal source of livelihood, social and cultural cohesion and spiritual welfare (Vgl Kommentar zu Ziff. 5.6.1 und 5.12) of many (= nicht alle, aber viele!) indigenous and tribal peoples."
Konsultation in staatlichen Entscheidungsverfahren der Fahrenden ist unbedingt notwendig, um weitere Missverständnisse zu vermeiden!!!!
Das Kinderarbeitsverbot ist zu präzisieren und im besonderen Fall des fahrenden Volkes zu modifizieren, so dass es die Ratifizierung des IAO-Kernabkommens 182 und 138 nicht beeinträchtigt. Lösungen müssen gemeinsam mit den Fahrenden ausgearbeitet werden. So wie es bei der Kinderarbeit Ausnahmen gibt bei Sport, Verein und Gemeinnützigkeit, liesse sich auch eine Sonderklausel für Fahrende schaffen; zudem liesse sich gut umreissen, welcher Fall nicht eintreten darf. Z.B. dass die Kinder durch das Arbeiten, nicht von der Schule abgehalten werden dürfen; keine körperliche Schwerarbeit, die zur Schädigung der Entwicklung des Kindes führen könnte; gefährliche Arbeit in der unmittelbaren Umgebung Erwachsener stattfinden muss (dass wenn etwas passieren sollte, auch sofortige Hilfe gewährleistet wird; sowie es auch in der Praxis der Lehrbetriebe ist).
Die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen, mit Verweis auf Kap.4 Teil I, (Ziff. 4.5) scheint zu implizieren, dass vorgängig nicht eindeutig geklärt sei, ob Fahrende in der Schweiz zu den in Stämmen lebenden Völkern zugerechnet werden können. In Absatz 2, Ziff.4.5, Teil I wird bezweifelt, dass aufgrund ihrer jungen Geschichte (der Fahrenden), man von Stammesorganisation reden kann. Immerhin gibt es das fahrende Volk schon seit mehreren Jahrhunderten! als eigene Gesellschaft, die sich sehr wohl von der Restgesellschaft abgrenzt. Auch möchte ich hierbei besonders erwähnen, dass die Reisen der Fahrenden schon früher und besonders früher, Grenz überschreitend waren und sind! Auch sind Kontakte zu anderen Fahrenden Stämmen, wie zu den Romas, Sinti u.andere Stämme nachgewiesenermassen bewiesen! Auch deren teilweise Durchmischung durch Verheiratung untereinander, sind offiziell genealogisch nachgewiesen. Schon allein die Tatsache, dass Fahrende auch oft typische Nachnamen haben, die auf ihre Zugehörigkeit zum fahrenden Volk eindeutig zurückzuführen sind, spricht eine klare Sprache, die eines anderen Volkes als das der Sesshaften. Es kann nicht sein, dass ein Volk nur Existenz berechtigt ist, wenn es sich organisiert und zwar nach den Kriterien anderer. Die verlangte Organisation entspricht unter Umständen nicht den Vorstellungen Indigener und Nomaden.
In Absatz 3, wird behauptet, dass die tendenzielle starre Abgrenzung der Lebenswelten nicht dem Alltag der Fahrenden in Europa entspräche. Ich stelle das in Abrede. Schon allein der Terminus tendenziell, impliziert eindeutig, dass die Abgrenzung eines Volkes nicht 100 %-ig sein muss, um die Selbstdetermination und Identifikation zu gewährleisten. Als Begründung wird angeführt, der Fahrenden wirtschaftliche Lebensgrundlage sei seit je her der alltägliche Austausch mit den Sesshaften (Kleinhandel u. Dienstleistungen). Dies allerdings hat nur insofern Bedeutung, dass im Falle Indigener sehr oft deren natürlichen Einkommensquellen, bezw. deren Lebensgrundlage beseitigt wurden und daher die verantwortlichen Regierungen Verantwortung übernehmen müssen, entweder die Lebensgrundlage wiederherstellen und, oder neu erschaffen bis zu allfälligen Wiedergutmachungs-Zahlungen. Die Schweiz müsste eigentlich nur froh sein, dass in diesem Bezug keine Forderungen gestellt werden können! Das hat nichts damit zu tun, die Fahrenden als ein in Stämmen lebendes Volk anzuerkennen!
Zusätzlich zur Schaffung 30 neuer Standplätze und 30 neuer Durchgangsplätzen für Schweizer Fahrende und den 10 Durchgangsplätzen für ausländische Fahrende, müsste bei der Revision der kantonalen Bau- und Planungsnormen, den wenigen Standplätzen im Grünen, abseits der grossen Stand- und Durchgangsplätze unbedingt Rechnung getragen werden. Zur Erhaltung der fahrenden Kultur muss der Erhalt solcher Orte gewährleistet werden und zusätzlich auch die Bewilligung zur Nutzung neuer solcher kleiner Plätze, ohne Infrastruktur (Wasseranschluss, Abwasser, Abfall, etc.), muss möglich sein. Nur so kann das Wiederaufleben dieser, lange Zeit unterdrückten Kultur, gewährleistet werden.

Die Beteiligung der Kantone wäre rechtlich zu garntieren. Es darf nicht an den einzelnen Bürger liegen, Stand- und Durchgangsplätze zu verhindern können, ergo muss eine rechtliche zwingende Grundlage geschaffen werden. Bei der Finanzierung soll die Ausgabe kantonal verteilt werden und nicht einzelne Gemeinden überlasten, was nur die ablehnende Haltung verstärken würde.

Zu 418 Zweckmässigkeit der Ratifizierung des Uebereinkommens Nr.169 der IAO

Zur Erhaltung der Kultur der Fahrenden in der Schweiz, ist es zwingend notwendig, eine rechtsgültige Situation zu schaffen, die die dringend, für das Ueberleben der Fahrenden notwendigen Stand-und Durchgangsplätze erzwingen kann. Daher erachten wir die Ratifikation des Uebereinkommens, als unbedingt notwendig.

Zu 421 - 424 Unsere Erfahrungen decken sich ziemlich genau mit ihren Ausführungen. Wie schon vorgehend im Detail beschrieben, sind unsere eigenen Beobachtungen und Erfahrungen sogar weiterfassend, als die ihrigen, gerade im Bereich des vorgesehenen Raumes für Fahrende in der Schweiz. Zum Betrieb und Unterhalt, wäre zu untersuchen, wie weit die Fahrenden selbst, diese Aufgaben wahrnehmen könnten, ohne externes Personal Sesshafter anstellen zu müssen, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und zur Wahrung der kulturellen Intimität und möglichen Vermeidung sozialer Abhängigkeiten. Wir möchten dies expliziet nicht, als diskriminierende und rassistische Ausgrenzung interpretiert wissen!!

Zu 425 - 426

Wir haben festgestellt, dass es vermehrt vorkommt, dass die Zufahrt von kleinen, tradierten Standplätzen blockiert worden ist, z.B. durch Strassenarbeiten. Wir befürchten sehr, dass dies zu einem Dauerzustand werden könnte.
Des weiteren gibt es nach wie vor genügend Gründe, gegen ein Bauvorhaben für Fahrende Einspruch erheben zu können und faktisch zu verunmöglichen, so dass die Kosten und der Aufwand, eine Umnutzung für ein Grundstück zu erlangen, von vorneherein gemieden wird, auch von privater Seite. Umnutzungen in der Landwirtschaft und ehemaligen Industrie, aber auch auf sonstigen privaten Grundstücken dürften nicht durch Gemeinden so einfach abgelehnt werden können.
Auch haben wir nicht feststellen können, dass in den Gemeinden raumplanerische Konsequenzen in das Baurecht eingeflossen wären(, als Folge des Bundesgerichtsentscheid). Daher sind Aenderungen im Raumplanungsgesetz bis auf Gemeindesebene notwendig, die die zuständigen Behörden verpflichten, Projekte für Fahrende und insbesondere von Fahrenden zu fördern und in keinster Art und Weise zu behindern.

Zur Nutzung der bestehenden interkantonalen und tripartiten Gefässe, sollten unbedingt Vertreter der Fahrenden selber, beigezogen werden und zwar in gleicher Anzahl!

BIN (NGO, Büro von Indigenen und Nomaden), Flurwaldweg 3, 5522 Tägerig, Schweiz


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