Zu 412 Konsultation und Partizipation (Ziff.5.5,5.5.3)
Wir erachten es als unbedingt notwendig ein Konsultationssystem
einzurichten, das Fahrenden ermöglicht, auf die Raumplanung, die sie
betrifft, direkt Einfluss nehmen zu können. Sie kennen ihre Bedürfnisse
am besten!
Zudem glauben wir, eine möglichst grosse Selbstbestimmung fördere die
soziale Unabhängigkeit und letzlich spart das wiederum Kosten.
Zu 414 Berufsbildung, Handwerk und traditionelle Tätigkeiten (Ziff.5.8,
5.8.3)
Die Erziehung und das Erlernen eines Berufes gehen bei den Fahrenden
meistens fliessend ineinanderüber. Man sollte es mit der Erziehung und
das Erlernen anderer überlebenswichtigen Tätigkeiten, wie z.B. das
Jagen, bei Indigenen und anderen nomadisierenden Völkern, gleichsetzen.
Insbesonders es sich um meistens sehr leichte Tätigkeiten handelt und
das Kind dabei wohl kaum geschunden wird.
Würde sich das Berufsleben nur innerhalb des fahrenden Volkes bewegen,
hätte man wohl kaum rechtliche Probleme; oder, wo es nicht um Geld geht,
ebenso wenig.Wenn ein Amazonaskind, 3-jährig, schon jagen geht, kommt
niemandem die Idee, es würde ausgebeutet.
Ab welchem Augenblick ist Arbeit Arbeit? Wann handelt es sich nur um
spielerisches üben, nachahmen der Erwachsenen u.s.w.?
Wann befragt man die Kinder dazu? Wie sie es empfinden?
Jugendlichen unter 18 Jahren ist es untersagt, gefährliche Arbeiten zu
verrichten, wie z.B. das Scheren schleifen; geht aber ein sesshaftes
Kind in eine Lehre, z.B. beim Forstamt, Landschaftsgärtnerei, Bauwesen
etc., wird es in der Praxis nicht abgehalten, mit einer Motorsäge
herumzufuchteln, ganz im Gegenteil, man ist dankbar um die günstige
Arbeitskraft und niemand klagt!!!!
Zu 416 Bildung und Kultur (Ziff.5.10,)
Was sind die Probleme? Welches die Massnahmen zur Förderung und
Erhaltung der Kultur der Fahrenden?
Bildung:
Es ist nicht nur die Frage nach dem zu bewältigenden Lehrstoff zu
stellen, aber man sollte sich noch viel mehr, um die psychologische
Meinung von Lehrkräften und Eltern sesshafter Kinder kümmern, die in der
Regel die Meinung a priori vertreten, dass ein Schüler Fahrender mit
langen Absenzen, unweigerlich in den Rückstand geraten muss.
Positiv zu motivieren, aufzuholen und die besonderen Vorzüge, der
besonderen Lebenserfahrung fahrender Kinder schätzen zu lernen, wäre als
Programm, vorallem in den Schulen, vorzüglich, das gegenseitige
Verständnis zu fördern.
Auch wäre eine Auseinandersetzung mit dem fahrenden Volk in Geschichte
und Heimatkunde äusserst wünschenswert, zumal sie gleichermassen, wie
alle anderen zum Schweizer Volk gehören und ebenso dieses Land
mitprägen.
Zu (Ziff.5.6, 5.6.1)
Hierbei sei anzufügen, dass
a) früher jede Gemeinde Allmenden hatte, die zum grössten Teil gänzlich
verschwunden sind. Dies ist um so mehr bedauernswert, da die Allmend
ideale Bedingungen für Fahrende darstellt (Marktnähe und meistens
begrünt!) Nicht zuletzt hat das Fehlen der Allmende mit zum
Kulturverlust geführt.
b) es auch wenige, Schweizer Fahrende gibt, die auf noch sehr seltenen
und meistens äusserst räumlich begrenzten, kleinsten Standplätzen
verweilen (und das seit alters her). Diese Plätze sind oft inmitten von
stark begrünten Flächen (Buschwerk und Bäume), z.B. in einer
Autobahnschneise und werden von der Oeffentlichkeit nicht wahrgenommen.
Leider werden auch diese letzten Inseln, je länger je öfter, blockiert
und gesperrt. Diese Lagerorte sind unbedingt zu schützen, will man die
Kultur der Fahrenden bewahren!!!! Man soll den Fahrenden das Auffinden
solcher Plätze erleichtern. Es ist eine Fehlmeinung, zu glauben, es gäbe
keine Jenische mit einer emotionalen, wenn nicht sogar religiösen
Bindung zu gewissen Orten und Plätzen. Das Problem liegt wohl eher
darin, dass solcherart Menschen ungerne Vereinen und ähnlichem beitreten
und daher nicht organisiert sind. Daher nimmt man sie nicht wahr.
Zu Ziff.5.6.4
(Keine Gemeinde wollte Asylanten und jetzt haben sie sie doch.
Mancheiner verdient sich sogar die Miete an ihnen, den Asylanten)
Es sollte nicht heissen, die Kantone und Gemeinden sollten im Rahmen
ihrer Möglichkeit, ..., sondern: sie müssen!
Bei der Finanzierung, wären Lösungen zu favorisieren, die den Fahrenden
gestatten, die Standplätze abzukaufmieten. Die Gemeinden und Kantone
hätten immer noch dieselben Einstandskosten, die sich aber dennoch
vielleicht über die Jahre ammortisieren liessen.
ZU Ziff.5.10.2, 2.Absatz (Schule in Versoix)
In diesem Falle sind auch alle sonstigen privaten Schulen
diskriminierend, wo die Lehrkraft von den Fahrenden selbst bezahlt wird!
oder hat man sie dazu gezwungen? (Entschuldigung, aber riecht nach
Rechtsverdrehung!)
Zu Ziff. 5.11
Es ist zu berücksichtigen, dass unter den Fahrenden in der Schweiz, es
immerschon Verbindungen auch verwandtschaftlicher Natur zu Fahrenden im
Ausland gab, insofern ist es von vorrangiger Wichtigkeit diese Tatsache
zu berücksichtigen und Vorkehrungen zu treffen, dass diese
grenzüberschreitenden Kontakte gewährleistet sind und zwar in physischer
Form. Das heisst es braucht unbedingt auch Plätze für ausländische
Fahrende mit, oder ohne Verbindung zu den Schweizer Fahrenden.
Ein Forum für alle Fahrenden, Roma, Sinti, Jenische und andere, sich zu
den Zigeuner zählenden Volksgruppen, die den Status einer NGO erhalten,
ist unbedingt erforderlich!
ZU Ziff. 5.12
Dabei ist zu vermerken, dass bis jetzt, besonders die gut organisierten
Fahrenden via Radgenossenschaft und deren Anliegen berücksichtigt
werden; es aber durchaus sein könnte, dass in Zukunft sich noch andere
Gruppierungen bilden und organisieren könnten, die bis anhin lose sind
und ihre Meinungen und Bedürfnisse wenig gut formulieren konnten,
mangels organisierter Oeffentlichkeitsarbeit. Dies schliesst aber die
vollkommene Unterstützung der Radgenossenschaft durch alle Fahrenden in
der Schweiz nicht aus! Man müsste es eher mit traditionalistischen und
den moderneren Gruppierungen bei indigenen Völkern, z.B in den beiden
Amerikas und Kanadas vergleichen und verstehen
Zu Ziff.6, Zusammenfassende Schlussfolgerungen
Es ist eien Frage des Verständnisses und der Interpretation, inwieweit
die Bedürfnisse indigener Völker und Stammesvölker wirklich divergieren.
Zum Beispiel, reden wir über das lebensnotwendige Wasser und das fehlen
von Standplätzen und Wasseranschlüssen, statt der vorgehenden Nutzung
der öffentlichen Brunnen auf den Allmenden. Der Guide zum Uebereinkommen
macht nicht deutlich, dass diese Bestimmungen vor einem besonderen
Problemhintergrund entstanden sind, der sich von jenem der Fahrenden in
der Schweiz unterscheidet!!!!
"It is well known that land rights are fundamental to the continued
survival of indigenous and tribal peoples. Land and its natural
resources are in fact the principal source of livelihood, social and
cultural cohesion and spiritual welfare (Vgl Kommentar zu Ziff. 5.6.1
und 5.12) of many (= nicht alle, aber viele!) indigenous and tribal
peoples."
Konsultation in staatlichen Entscheidungsverfahren der Fahrenden ist
unbedingt notwendig, um weitere Missverständnisse zu vermeiden!!!!
Das Kinderarbeitsverbot ist zu präzisieren und im besonderen Fall des
fahrenden Volkes zu modifizieren, so dass es die Ratifizierung des
IAO-Kernabkommens 182 und 138 nicht beeinträchtigt. Lösungen müssen
gemeinsam mit den Fahrenden ausgearbeitet werden. So wie es bei der
Kinderarbeit Ausnahmen gibt bei Sport, Verein und Gemeinnützigkeit,
liesse sich auch eine Sonderklausel für Fahrende schaffen; zudem liesse
sich gut umreissen, welcher Fall nicht eintreten darf. Z.B. dass die
Kinder durch das Arbeiten, nicht von der Schule abgehalten werden
dürfen; keine körperliche Schwerarbeit, die zur Schädigung der
Entwicklung des Kindes führen könnte; gefährliche Arbeit in der
unmittelbaren Umgebung Erwachsener stattfinden muss (dass wenn etwas
passieren sollte, auch sofortige Hilfe gewährleistet wird; sowie es auch
in der Praxis der Lehrbetriebe ist).
Die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen, mit Verweis auf Kap.4
Teil I, (Ziff. 4.5) scheint zu implizieren, dass vorgängig nicht
eindeutig geklärt sei, ob Fahrende in der Schweiz zu den in Stämmen
lebenden Völkern zugerechnet werden können.
In Absatz 2, Ziff.4.5, Teil I wird bezweifelt, dass aufgrund ihrer
jungen Geschichte (der Fahrenden), man von Stammesorganisation reden
kann. Immerhin gibt es das fahrende Volk schon seit mehreren
Jahrhunderten! als eigene Gesellschaft, die sich sehr wohl von der
Restgesellschaft abgrenzt. Auch möchte ich hierbei besonders erwähnen,
dass die Reisen der Fahrenden schon früher und besonders früher, Grenz
überschreitend waren und sind! Auch sind Kontakte zu anderen Fahrenden
Stämmen, wie zu den Romas, Sinti u.andere Stämme nachgewiesenermassen
bewiesen! Auch deren teilweise Durchmischung durch Verheiratung
untereinander, sind offiziell genealogisch nachgewiesen. Schon allein
die Tatsache, dass Fahrende auch oft typische Nachnamen haben, die auf
ihre Zugehörigkeit zum fahrenden Volk eindeutig zurückzuführen sind,
spricht eine klare Sprache, die eines anderen Volkes als das der
Sesshaften. Es kann nicht sein, dass ein Volk nur Existenz berechtigt
ist, wenn es sich organisiert und zwar nach den Kriterien anderer. Die
verlangte Organisation entspricht unter Umständen nicht den
Vorstellungen Indigener und Nomaden.
In Absatz 3, wird behauptet, dass die tendenzielle starre Abgrenzung der
Lebenswelten nicht dem Alltag der Fahrenden in Europa entspräche. Ich
stelle das in Abrede. Schon allein der Terminus tendenziell, impliziert
eindeutig, dass die Abgrenzung eines Volkes nicht 100 %-ig sein muss, um
die Selbstdetermination und Identifikation zu gewährleisten.
Als Begründung wird angeführt, der Fahrenden wirtschaftliche
Lebensgrundlage sei seit je her der alltägliche Austausch mit den
Sesshaften (Kleinhandel u. Dienstleistungen). Dies allerdings hat nur
insofern Bedeutung, dass im Falle Indigener sehr oft deren natürlichen
Einkommensquellen, bezw. deren Lebensgrundlage beseitigt wurden und
daher die verantwortlichen Regierungen Verantwortung übernehmen müssen,
entweder die Lebensgrundlage wiederherstellen und, oder neu erschaffen
bis zu allfälligen Wiedergutmachungs-Zahlungen. Die Schweiz müsste
eigentlich nur froh sein, dass in diesem Bezug keine Forderungen
gestellt werden können! Das hat nichts damit zu tun, die Fahrenden als
ein in Stämmen lebendes Volk anzuerkennen!
Zusätzlich zur Schaffung 30 neuer Standplätze und 30 neuer
Durchgangsplätzen für Schweizer Fahrende und den 10 Durchgangsplätzen
für ausländische Fahrende, müsste bei der Revision der kantonalen Bau-
und Planungsnormen, den wenigen Standplätzen im Grünen, abseits der
grossen Stand- und Durchgangsplätze unbedingt Rechnung getragen werden.
Zur Erhaltung der fahrenden Kultur muss der Erhalt solcher Orte
gewährleistet werden und zusätzlich auch die Bewilligung zur Nutzung
neuer solcher kleiner Plätze, ohne Infrastruktur (Wasseranschluss,
Abwasser, Abfall, etc.), muss möglich sein. Nur so kann das
Wiederaufleben dieser, lange Zeit unterdrückten Kultur, gewährleistet
werden.
Die Beteiligung der Kantone wäre rechtlich zu garntieren. Es darf nicht
an den einzelnen Bürger liegen, Stand- und Durchgangsplätze zu
verhindern können, ergo muss eine rechtliche zwingende Grundlage
geschaffen werden. Bei der Finanzierung soll die Ausgabe kantonal
verteilt werden und nicht einzelne Gemeinden überlasten, was nur die
ablehnende Haltung verstärken würde.
Zu 418 Zweckmässigkeit der Ratifizierung des Uebereinkommens Nr.169 der
IAO
Zur Erhaltung der Kultur der Fahrenden in der Schweiz, ist es zwingend
notwendig, eine rechtsgültige Situation zu schaffen, die die dringend,
für das Ueberleben der Fahrenden notwendigen Stand-und Durchgangsplätze
erzwingen kann. Daher erachten wir die Ratifikation des Uebereinkommens,
als unbedingt notwendig.
Zu 421 - 424
Unsere Erfahrungen decken sich ziemlich genau mit ihren Ausführungen.
Wie schon vorgehend im Detail beschrieben, sind unsere eigenen
Beobachtungen und Erfahrungen sogar weiterfassend, als die ihrigen,
gerade im Bereich des vorgesehenen Raumes für Fahrende in der Schweiz.
Zum Betrieb und Unterhalt, wäre zu untersuchen, wie weit die Fahrenden
selbst, diese Aufgaben wahrnehmen könnten, ohne externes Personal
Sesshafter anstellen zu müssen, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und
zur Wahrung der kulturellen Intimität und möglichen Vermeidung sozialer
Abhängigkeiten. Wir möchten dies expliziet nicht, als diskriminierende
und rassistische Ausgrenzung interpretiert wissen!!
Zu 425 - 426
Wir haben festgestellt, dass es vermehrt vorkommt, dass die Zufahrt von
kleinen, tradierten Standplätzen blockiert worden ist, z.B. durch
Strassenarbeiten. Wir befürchten sehr, dass dies zu einem Dauerzustand
werden könnte.
Des weiteren gibt es nach wie vor genügend Gründe, gegen ein Bauvorhaben
für Fahrende Einspruch erheben zu können und faktisch zu verunmöglichen,
so dass die Kosten und der Aufwand, eine Umnutzung für ein Grundstück zu
erlangen, von vorneherein gemieden wird, auch von privater Seite.
Umnutzungen in der Landwirtschaft und ehemaligen Industrie, aber auch
auf sonstigen privaten Grundstücken dürften nicht durch Gemeinden so
einfach abgelehnt werden können.
Auch haben wir nicht feststellen können, dass in den Gemeinden
raumplanerische Konsequenzen in das Baurecht eingeflossen wären(, als
Folge des Bundesgerichtsentscheid). Daher sind Aenderungen im
Raumplanungsgesetz bis auf Gemeindesebene notwendig, die die zuständigen
Behörden verpflichten, Projekte für Fahrende und insbesondere von
Fahrenden zu fördern und in keinster Art und Weise zu behindern.
Zur Nutzung der bestehenden interkantonalen und tripartiten Gefässe,
sollten unbedingt Vertreter der Fahrenden selber, beigezogen werden und
zwar in gleicher Anzahl!
BIN (NGO, Büro von Indigenen und Nomaden), Flurwaldweg 3, 5522 Tägerig,
Schweiz